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Fotos im Netz

Referenzen auf der Website: Sind Baustellenfotos erlaubt?

Ein Handwerker stellt Fotos einer von ihm installierten Solaranlage als Referenz auf seine Website und wird verklagt. So hat das Gericht entschieden.

Der Fall: Von einem örtlichen Schweinemastbetrieb wird ein Installateur mit der Errichtung einer Solaranlage auf Stalldächern beauftragt. Nach Auftragsabschluss stellt der Handwerker Bilder der Solaranlage unter der Rubrik „Referenzen“ auf seine Website. Dazu veröffentlicht er Daten über die Solaranlage. Der Schweinemastbetrieb verlangt daraufhin die Löschung der Bilder von der Website des Installateurs. Die Begründung: Die Werbung unter der Rubrik „Referenzobjekte“ erwecke den Eindruck, der Auftraggeber sei mit der Arbeit des Handwerksbetriebs zufrieden gewesen und mit der Veröffentlichung der Fotos einverstanden. Das sei jedoch nicht zutreffend.

Das Urteil: Die Richter des Oberlandesgerichts Brandenburg weisen die Forderung nach Löschung der Fotos zurück. Auftragnehmer dürften grundsätzlich mit Bildern ihrer Bauleistungen für sich werben und die Namen von Kunden nennen. Es sei Unternehmen erlaubt, ihre eigenen Kompetenzen im Internet herauszustellen. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass die Verwendung der Bilder auf der Website nicht verboten werden kann.

Zwar handele es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre des Auftraggebers, da dieser durch die Namensnennung identifiziert werden konnte. Jedoch sei dieser Eingriff nur von geringer Schwere. Die Fotos seien zudem unter vielen anderen in der Rubrik Referenzen aufgeführt worden, ohne besonders hervorgehoben zu werden. Das müsse der Auftraggeber dulden. (Urteil vom 18. Februar 2021, Az.: 12 U 114/19)

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