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Umfrage

Reform der Mängelhaftung: Spüren Sie die Auswirkungen?

Seit Jahresanfang haben Handwerker Anspruch auf die Ein- und Ausbaukosten, wenn sie unwissentlich mangelhaftes Material verbauen. Aber hat sich durch diesen neuen Rechtsanspruch in der Praxis auch etwas verändert?

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