Der Gesetzgeber plant eine weitere Verlängerung der Steuererklärungsfristen für das Jahr 2020, aber auch für Folgejahre sind spätere Abgabefristen im „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“ vorgesehen:
So sollen die Fristverlängerungen schrittweise zurückgefahren werden. Der Bundestag hat die längeren Fristen im Mai verabschiedet. Die Zustimmung durch den Bundesrat ist für den 10. Juni geplant. Dass der Bundesrat nun noch anders entscheidet, ist allerdings sehr unwahrscheinlich angesichts des Bearbeitungsstaus bei Steuerberatern und Finanzämtern.
Ein akut drohendes Problem hatte zuvor schon das Bundesfinanzministerium gelöst: Ohne die Gesetzesänderung gilt für die Abgabe der Steuererklärung 2020 weiterhin die derzeitige gesetzliche Frist – und die endet am 31. Mai 2022. Daher hat das Bundesfinanzministerium vorsorglich diese Frist bis zum Inkrafttreten des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes verlängert. Säumniszuschläge werden demnach nicht fällig.
Wichtig: So hilfreich die verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 ist – sie schafft auch Probleme. Denn je später Sie Ihre Steuererklärung abgeben, desto mehr Nach- und Vorauszahlungen müssen Sie dann auf einmal stemmen. Wann diese Zahlungen fällig werden und was dabei auf Sie zukommt, erfahren Sie in diesem Artikel.
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