Foto: Eisenhans - Fotolia.com

Recht

Verbraucherverband macht Druck auf Handwerker

Das neue Bauvertragsrecht tritt erst 2018 in Kraft. Trotzdem rät ein Verband, dass Bauherren bei Verträgen schon jetzt auf die neuen Vertragsbedingungen bestehen sollen. Sollen Betriebe auf solche Forderungen eingehen?

Auf einen Blick:

  • Die Änderungen, die mit dem neuen Bauvertragsrecht in Kraft treten sind immens.
  • Deshalb hat der Gesetzgeber eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt, um die neuen Regeln in die Praxis umzusetzen.
  • Der ZDB und Haus & Grund geben zusammen schon lange Musterverträge für schlüsselfertige Bauten heraus. Die werden derzeit überarbeitet, um bis 2018 die neuen Regeln umsetzen zu können.

„Alles, was ab 2018 Pflicht wird, kann schon jetzt vertraglich festgeschrieben werden“, sagt der Verband Privater Bauherren (VPB). Und rät Verbrauchern deshalb, bei Bauverträgen schon jetzt „keine alten Vertragsbedingungen“ mehr zu akzeptieren. Medienberichte nehmen die Forderung auf.

Rechtlich ist der VPB auf der sicheren Seite: Vertragsparteien können vereinbaren, was sie wollen, solange sie nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Trotzdem hält Philipp Mesenburg die Position des VPB für problematisch.

Warum tritt das Bauvertragsrecht erst 2018 in Kraft?

Der Justiziar des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) warnt: „Der Gesetzgeber hat mit Bedacht eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt, damit die neuen Regeln bis zum Inkrafttreten auch in die Praxis umgesetzt werden können.“ Die Änderungen, die 2018 mit dem neuen Bauvertragsrecht in Kraft treten werden, seien immens. „Darauf ist in der Praxis noch niemand vorbereitet“, sagt der Baurechtsexperte. Und das sei eine Herausforderung. Schließlich wird bei neuen Verbraucherbauverträgen von 2018 an beispielsweise die Baubeschreibung in Textform Pflicht. Und für deren Inhalte hat der Gesetzgeber umfangreiche Vorgaben gemacht.

ZDB prüft derzeit Musterverträge

In Kooperation mit dem Eigentümerverband Haus & Grund stellt der ZDB seinen Mitgliedern schon lange Musterverträge für schlüsselfertige Bauten zur Verfügung. Grundsätzlich ist darin bereits eine Baubeschreibung enthalten. Ob die jedoch schon den neuen Anforderungen genügt, ist fraglich. „Das prüfen wir momentan“, sagt Mesenburg.

Auf den Prüfstand stellt der ZDB die Musterverträge aber nicht nur hinsichtlich der Baubeschreibung. Auch andere Angaben, wie zum Beispiel zu Abschlagszahlungen, müssen jetzt vor dem Hintergrund des neuen Rechts überprüft werden.

Wann wird es neue Musterverträge geben?

Vorliegen sollen die neuen Muster laut ZDB ab 1. Januar 2018, denn dann tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft.

Mehr zum Thema:

Das könnte Ihnen auch gefallen: