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Verbraucher im Haifischbecken

Verbraucher im Haifischbecken

Vor „Dachhaien“ warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Es sei dringend davon abzuraten, Verträge mit „reisenden Dachdeckerfirmen sozusagen auf der Türmatte“ abzuschließen.

Vor Dachhaien warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Es sei dringend davon abzuraten, Verträge mit reisenden Dachdeckerfirmen sozusagen auf der Türmatte abzuschließen.

Das dreiste Vorgehen der Handwerker: Vertreter, die direkt an der Haustüre klingeln oder per Postkarte um Kontaktaufnahme bitten, weisen auf angebliche Schäden am Dach hin, die umgehend behoben werden müssten. In Hessen seien Hausbesitzer den Überredungskünsten erlegen und hätten Aufträge für kleinere Reparaturen erteilt.

Die Arbeiter standen meist schon am nächsten Tag im Garten. Beim Begehen des Daches entdeckten sie in der Regel grundlegende Schäden, die komplette Sanierungen unumgänglich machten. Den Kunden wurden dann Verträge über mehrere zehntausend Mark vorgelegt, erklärt Christian Michaelis, Bauexperte der Verbraucherzentrale, im Gespräch mit handwerk.com.

Wer die Verträge unterschreibe, müsse damit rechnen, dass sein Haus umgehend und komplett abgedeckt werde. Hintergrund: Die Firmen beseitigen auf diese Weise die einzigen Hinweise darauf, dass die Arbeiten im konkreten Fall gar nicht erforderlich waren. Mit dem normalen Dachdeckerhandwerk hat das nichts zu tun, das sind Leute, die für zwielichtige Unternehmen absahnen, die im Hintergrund arbeiten, sagt Michaelis.

Die Verträge können nach Angaben der Verbraucherzentrale innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, wenn man den Vertreter der Dachdeckerfirma überhaupt nicht oder nur zu einer unverbindlichen Beratung ins Haus bestellt hatte. Der Widerruf sollte unbedingt per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung im Vertrag, so besteht das Widerrufsrecht sogar bis sechs Monate nach Vertragsabschluss.

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