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Recht

VOB/B wird vorerst nicht geändert

Wegen des neuen Bauvertragsrechts sollte die VOB/B aktualisiert werden. Doch daraus wird erst einmal nichts.

Das neue Bauvertragsrecht soll zunächst keine Änderungen der VOB/B nach sich ziehen. Das haben die Fachexperten der öffentlichen Auftraggeber und der Bauwirtschaftsverbände mehrheitlich beschlossen. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hatte zuvor durch ein Arbeitsgremium prüfen lassen, ob die VOB/B wegen des neuen Bauvertragsrechts aktualisiert werden sollte.

Vom Tisch ist die Überarbeitung des Regelwerks trotz dieses Votums nicht. Denn das Fachgremium hat sich durchaus für die Weiterentwicklung der VOB/B ausgesprochen. Allerdings hält es den Zeitpunkt für verfrüht: „Die Praxis müsste sich zeitgleich zum Inkrafttreten des gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB auch auf eine veränderte VOB/B einstellen“, heißt es in der Begründung.

Genau das könnte nach Einschätzung des Gremiums zum Problem werden. Schließlich wäre die Rechtssicherheit neuer VOB/B-Regelungen mangels einer gesicherten Auslegung des neuen Bauvertragsrechts nicht gewährleistet. Deshalb wollen die Fachexperten zunächst die Rechtsprechung zum neuen Bauvertragsrecht verfolgen. Daraus wollen sie dann gegebenenfalls einen Veränderungsbedarf der VOB/B ableiten.

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(red)

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