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Versicherungen
Weniger Zuschuss zur Betriebsrente
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird der Staat demnächst einen Teil der Förderung streichen. Unternehmer müssen aufpassen, dass sie nicht draufzahlen.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird der Staat demnächst einen Teil der Förderung streichen. Unternehmer müssen aufpassen, dass sie nicht draufzahlen.
von Jörg Wiebking
Bei der betrieblichen Altersvorsorge verhalten sich die Mitarbeiter der Bäckerei Borchers in Hannover vorbildlich: Alle, die einen Anspruch darauf haben, nutzen das Angebot, berichtet Firmenchef Klaus Borchers (49). 230 Euro pro Kopf und Jahr muss der Bäcker- und Konditormeister dabei in die Pensionskasse der Signal-Iduna Versicherung einzahlen. Zudem legt er auf jeden Euro, den die Mitarbeiter aus eigener Tasche zahlen, noch einmal zehn Cent oben drauf. Das soll ein kleiner Anreiz sein, berichtet Borchers, denn das lohne sich auch für das Unternehmen: Wenn Mitarbeiter einen Teil des Lohns in Beiträge umwandeln, muss der Betrieb für diese Beträge keine Sozialabgaben zahlen. Mit Sorge betrachtet Borchers allerdings die Zukunft der Betriebsrente. Denn ab Anfang 2009 entfällt die Sozialabgabenfreiheit: Das ginge nach unserem Tarifvertrag zwar zu Lasten der Mitarbeiter, aber ich würde das für einen Fehler halten, wenn der Gesetzgeber das nicht noch ändert.
Weiter gute Renditeaussichten
Noch ist darüber aber nicht das letzte Wort gefallen. So berichtet Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorgung in Heidelberg, dass die Bundesregierung im nächsten Jahr prüfen wolle, ob es nicht bei der Sozialabgabenfreiheit bleiben könne. Doch selbst ohne diese Förderung könnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Betriebsrente guten Gewissens auch weiterhin empfehlen: Zum einen hätten Betriebsrenten Kostenvorteile gegenüber individuellen Vorsorgeverträgen. Zum anderen seien die Beiträge steuerfrei versteuert werde erst die Rente, und das sei meist günstiger. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Zeitschrift Finanztest: Selbst nach Wegfall der Förderung bringe eine Betriebsrente immer noch mehr sichere Rendite als eine nicht geförderte private Vorsorge.
Mehr Aufwand für Arbeitgeber?
Arbeitgeber sollten jedoch prüfen, was auf sie mit dem Wegfall der Sozialabgabenfreiheit zukommt, rät Jöns-Peter Schmitz von der Signal-Iduna in Hamburg. "In den meisten Fällen dürfte es aus Arbeitgebersicht keine Probleme mit Kostensteigerungen daraus geben", sagt der Experte. Das liege daran, dass die Betriebsrente oft tariflich geregelt sei, und viele Tarifverträge vorsähen, dass ein zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss ebenfalls entfällt, wenn die Sozialabgabenfreiheit gestrichen wird. Prüfen sollten Unternehmer in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Vereinbarungen dennoch, ob für diesen Fall Vorsorge getroffen wurde. Andernfalls sei zu klären, ob nicht bei anstehenden Lohnerhöhungen die Möglichkeit besteht, zugleich kostenneutral Arbeitnehmerbeiträge zur Betriebsrente durch Arbeitgeberleistungen zu ersetzen. Denn für Arbeitgeberleistungen bestehe die Sozialabgabenfreiheit auch nach 2008, empfiehlt Schmitz.
Die Qual der Wahl: Worauf Chefs achten solltenArbeitnehmer haben zwar einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Ein Angebot müssen Arbeitgeber jedoch erst machen, wenn ein Mitarbeiter seinen Anspruch darauf einfordert. Darauf sollten Sie achten:
Formen
Es gibt fünf so genannte Durchführungswege: Direktzusage, Pensionskasse, Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionsfonds. Ein Angebot genügt jedoch, zumal es für kleine und mittlere Unternehmen keinen Sinn macht, alle fünf Durchführungswege anzubieten.
Aufwand
Direktzusagen und bestimmte Unterstützungskassen werden unternehmensintern organisiert. Dem gegenüber ist der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen bei den anderen Formen geringer.
Akzeptanz
Die Betriebsrente sollte auch für die Mitarbeiter verständlich und einfach handhabbar sein, um die Akzeptanz zu erhöhen.
Risiken
Unternehmer müssen sicherstellen, dass die Betriebsrente später tatsächlich ausgezahlt werden kann. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch einen externen Anbieter durchgeführt wird. Der Arbeitgeber haftet auch in diesem Fall und sollte daher prüfen, ob er einen soliden Partner gefunden hat. Je nach gewählter Form fallen die Einstandspflichten unterschiedlich aus. Weitgehend risikofrei sind zum Beispiel Direktversicherungen und Pensionskasse.