Das gilt auch für Mitarbeiter, die vor der Arbeit noch Umwege machen und beispielsweise ihre Kinder in die Kita bringen, teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGU) mit.
Die gesetzliche Versicherung übernehme die Kosten für die Behandlung und für Rehabilitation und Rente, falls das nach dem Unfall notwendig sein sollte.
Sollte einer Ihrer Mitarbeiter stürzen, schicken Sie ihn lieber nicht zum Hausarzt, sondern gleich zu einem Durchgangsarzt. Der koordiniert laut DGU die weitere Behandlung und verlangt keine Praxisgebühr.
(ja)