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Foto: handwerk.com

Digitaler Brief

Wettbewerb um rechtsverbindliche E-Mails

Sie heißen "De-Mail" oder "E-Postbrief": E-Mails, die als Dokumente rechtssicher sind. Post, Telekom und andere Anbieter buhlen um die Gunst der Kunden. Doch was bringt der digitale Brief für Betriebe?

Schon bald müssen sich auch Handwerksunternehmen damit auseinandersetzen, ob sie Rechnungen weiterhin per Post oder per digitalem Brief versenden. Dieser Tage fordern E-Mail-Anbieter wie 1 amp;1 oder GMX ihre Nutzer auf, sich jetzt eine De-Mail-Adresse zu sichern.

Auch die Deutsche Post steigt jetzt in das Geschäft mit dem digitalen Brief ein. "E-Postbrief" heißt er dort. Er soll der elektronischen Korrespondenz zwischen Behörden und Bürgern dienen und es ermöglichen, Kontoauszüge, Lohnabrechnungen und Einschreiben auf diesem Wege zuzustellen, berichtet das Handelsblatt.

Die Telekom hat noch keinen festen Starttermin für ihre "De-Mail" genannt, die die gleichen Zwecke erfüllen soll. Doch sie wirbt damit, sich rechtzeitig für den Dienst zu registrieren. Sie wolle eine breite Basis für den rechtssicheren E-Mail-Dienst schaffen, schreibt die Zeitung weiter.

Doch was bedeutet das für Handwerksbetriebe? "Es ist schon sinnvoll, sich rechtzeitig zu registrieren", sagt Hans Bernd Ditscheid. Rechtsverbindlichkeit sei gerade beim Thema Rechnung für Kunden oder Gehaltsbescheinigung für Mitarbeiter in Betrieben ein Thema, sagt der Experte für Informationstechnologien amp; Organisation beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

"Betriebe können Geschäftsprozesse optimieren und damit Zeit und Kosten sparen", sagt Ditscheid. In einigen Branchen, wie bei den Betrieben, der der Automobilindustrie zuliefern sei rechtssichere elektronische Post schon lange ein Thema. Auch andere Gewerke müssten sich damit in Zukunft auseinandersetzen.

Und wie sicher ist der digitale Brief? "Anbieter, die mit dem Versand beauftragt werden, müssen sich vorher vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren lassen", betont Ditscheid. Und sie haften dann, wenn eine Störung im E-Mail-Verkehr auftritt oder die digitale Rechnung abhanden kommt.

Jeder kann also demnächst rechtsverbindliche Dokumente erstellen und digital versenden. Vorausgesetzt, der Nutzer hat sich bei seinem Anbieter ausgewiesen und der hat sichergestellt, dass der Name des Online-Briefkastens tatsächlich mit dem des Empfängers übereinstimmt. So kommen amtliche Briefe oder Rechnungen nicht in falsche Hände.

Sollte der Empfänger keinen De-Mail-Account besitzt, werde ihm der Brief postalisch zugestellt (siehe Grafik links). Das sei eine Übergangslösung, bis sich das System in einigen Jahren vollständig durchgesetzt hat.

(ja)

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