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Steuern

2,8-Tonner werden teuer

Mit einer teuren Überraschung müssen viele Unternehmer beim Kfz-Steuerbescheid 2006 rechnen: Den Besitzern von Fahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen drohen einige tausend Euro Nachzahlung. Noch können Sie daran etwas ändern!

von Bernhard Köstler

Von vielen Pkw-Besitzern unbeachtet, trat zum 1. Mai 2005 eine neue Kfz-Besteuerung in Kraft. Betroffen sind alle Besitzer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen. Anstatt der Gewichtsbesteuerung greift in vielen Fällen dadurch wieder die Hubraumbesteuerung. Diese Änderung dürfte viele Unternehmer erst mit ihrem Kfz-Steuerbescheid 2006 finanziell schmerzlich überraschen.

Gerade Unternehmer machten sich die alten Regeln zur Besteuerung von Geländewägen, Großraumlimousinen, Kleinbussen und Pickups mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu Nutze. Um in den Genuss der günstigen Gewichtsbesteuerung zu kommen, wurden ihre Fahrzeuge auf mehr als 2,8 Tonnen aufgelastet.

Nach neuem Recht gilt die Gewichtsbesteuerung jedoch nur noch für Fahrzeuge, die von der Zulassungsstelle als Lkw eingestuft werden. Das sind insbesondere Fahrzeuge, deren Hintersitze nebst Gurten dauerhaft entfernt wurden, die zwischen Fahrgast- und Laderaum eine Trennwand haben und bei denen die rückwärtigen Seitenfenster verblecht sind.

Für alle anderen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen greift seit 1. Mai 2005 die Hubraumsteuer, die teilweise das fünf- und sechsfache der bisherigen Steuerlast ausmacht. Fatal: Das Finanzamt setzt die höhere Steuer erst mit dem nächsten Kfz-Steuerbescheid im März 2006 fest zusammen mit den Nachzahlungen für 2005. Nicht eingeplante Kfz-Steuerzahlungen von mehreren tausend Euro sind damit in vielen Handwerksbetrieben nicht ausgeschlossen.

Das können Sie tun:

Prüfen: Ob Sie von der Neuregelung betroffen sind und wenn ja, in welcher Höhe, erfahren Sie direkt von der für die Kfz-Steuer zuständigen Stelle im Finanzamt.

Ablasten: Falls Sie betroffen sind und das Fahrzeug früher auflasten ließen, sollten Sie eine Ablastung prüfen. Dadurch erhalten Sie eine neue Schlüsselnummer, die für die Hubraumbesteuerung maßgeblich ist. Steuerersparnisse in Höhe von mehreren tausenden Euros sind dadurch möglich.

Umbau: Die andere Möglichkeit besteht darin, ein Fahrzeug nach den vorgegebenen Kriterien komplett zum Lkw umbauen zu lassen. In diesem Fall ist die Gewichtsbesteuerung weiterhin sicher gestellt.

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