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§ 650f BGB

3 Gründe, die Bauhandwerkersicherung zu fordern

Eine Bauhandwerkersicherung können Sie vom Kunden während und sogar noch: nach Abschluss der Arbeiten fordern. Warum sich das lohnt.

Auf einen Blick:

  • Erst nach der Abnahme haben Sie als Bauhandwerker Anspruch auf den Werklohn, das bedeutet immer finanzielles Risiko. Mit der Bauhandwerkersicherung können Sie die vereinbarte Vergütung durch den Kunden absichern.
  • Stellt der Kunde die Sicherheit nicht, haben Sie drei Optionen: Sie können die Arbeiten auf der Baustelle einstellen, den Vertrag kündigen und die Sicherheit einklagen.
  • Die Bauhandwerkersicherung ist auch für Handwerker mit Kosten verbunden. Sie müssen für die Kosten aufkommen, die dem Kunden durch das Bereitstellen der Sicherheit entstehen.
  • Als Bauhandwerker gehen Sie immer in Vorleistung: Anspruch auf den Werklohn haben Sie erst, wenn das Werk mangelfrei vom Bauherren abgenommen wurde. „Damit tragen Handwerker immer ein finanzielles Risiko und aus dieser Schieflage gibt es nur wenig Befreiungsmöglichkeiten“, sagt Bernd Hinrichs, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Zwar könnten Handwerker Abschläge verlangen und bei Nichtzahlung die Arbeit einstellen oder den Vertrag kündigen. Doch aus Erfahrung weiß der Rechtsanwalt, dass das in Praxis oft schwer durchzusetzen ist. Ein Ausweg aus dem Dilemma ist laut Hinrichs die Bauhandwerkersicherung.  

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    Ihre Vorteile durch die Bauhandwerkersicherung 

    „Durch die Forderung nach Sicherheit bekommen Handwerker Gewissheit, ob ihre Kunden liquide sind oder nicht“, sagt Hinrichs. Und als Auftragnehmer verschaffen Sie sich mit der Forderung mehr Handlungsmöglichkeiten, falls ein Kunde die Bauhandwerkersicherung nicht fristgerecht stellt:

  • Sie können die Leistungen einstellen: So gehen Sie nicht noch weiter ins Vorleistungsrisiko und begrenzen den möglichen Verlust.
  • Sie können den Vertrag kündigen: „Dann haben Handwerker automatisch Anspruch auf Vergütung“, sagt Hinrichs. Das gelte nicht nur für die bereits erbrachten Leistungen. Zusätzlich könnten Sie 5 Prozent für die noch nicht ausgeführten Arbeiten verlangen. Beispiel: Bei einem Auftrag über 200.000 Euro sind zum Zeitpunkt der Kündigung die Hälfte der Leistungen erbracht. Abrechnen können Handwerker dann 100.000 Euro für die ausgeführten Arbeiten sowie 5.000 Euro für die noch nicht ausgeführten Leistungen.
  • Sie können die Sicherheit einklagen: Laut Hinrichs kommt das in der Praxis allerdings selten vor, da bis zu einem Urteil in der Regel etwa ein Jahr vergehe. Daher lasse sich die Sicherheit in der Praxis kaum schneller durchsetzen als die Zahlung. Nach Einschätzung des Juristen sei eine Klage sinnvoll, wenn Auftraggeber den Bauherrn ärgern wollen. Doch dazu sagt er klar: „Das hat keine große Praxisrelevanz.“
  • Bauhandwerkersicherung: Wie hoch und wie schnell?

    Gesetzliche Grundlage für die Bauhandwerkersicherung ist § 650f BGB. Demnach können Sie als Auftragnehmer eine Sicherheit über die volle vereinbarte Vergütung verlangen. Zusätzlich können Sie 10 Prozent Sicherheitsaufschlag fordern: „Damit muss man aber vorsichtig sein, weil das nur Streitpotenzial birgt“, sagt der Baurechtler.

    Auftraggebern bleibt laut BGB eine „angemessene Frist“, um die Sicherheit bereitzustellen. Hinrichs zufolge entspricht das etwa sieben bis zehn Kalendertagen. In welcher Form Kunden die geforderte Sicherheit stellen, könnten sie selbst entscheiden. Gesetzlich erlaubt sei zum Beispiel die Bürgschaft einer Bank oder eines Kreditversicherers.

    Hinweis: Nicht möglich ist die Bauhandwerkersicherung bei Aufträgen für die öffentliche Hand und bei Verbraucherbauverträgen.

    Wann können Handwerker die Sicherheit fordern?

    „Anspruch auf die Bauhandwerkersicherung haben Handwerker zu jeder Zeit“, sagt Hinrichs:

  • Sie können die Sicherheit daher nach Vertragsunterschrift, während der Bauphase oder sogar nach Abschluss der Arbeiten verlangen – also auch noch nach mehreren Jahren.
  • Nach Abschluss der Arbeiten können Sie allerdings nur noch eine Sicherheit über die noch offenen Beträge verlangen, sagt Hinrichs. Haben Handwerker bei der Auftragssumme von 200.000 Euro schon Abschläge in Höhe von 120.000 Euro erhalten, sei die Bauhandwerkersicherung für die offenen 80.000 Euro möglich.
  • Nach Hinrichs Erfahrung verlangen Handwerker die Sicherheit meist erst, wenn sich im Bauablauf oder nach Fertigstellung Probleme abzeichnen. Zum Beispiel,

  • wenn Kunden Abschläge nicht zahlen oder
  • wenn sie wegen angeblicher Mängel Zahlungen verweigern und Handwerker Zahlungsschwierigkeiten vermuten.
  • Wie teuer ist die Bauhandwerkersicherung für Auftragnehmer?

    Ganz ohne Haken ist die Bauhandwerkersicherung nicht: „Wer diese Sicherheit fordert, muss für die Bereitstellungskosten aufkommen“, erläutert Baurechtler Hinrichs. Es geht um den sogenannten Avalzins, der laut Gesetz bis zu 2 Prozent betragen kann. Auf einen Handwerker, der eine Sicherheit in Höhe von 200.000 Euro fordert, können also Kosten von bis zu 4.000 Euro zukommen. „Das macht schon etwas aus“, sagt der Jurist. Doch nach seiner Erfahrung nehmen Handwerker den Avalzins meist gerne in Kauf, wenn sie die vom Kunden die Sicherheit bekommen.

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