Steuer- und beitragsfreie Gehaltsextras sind eine gute Sache. Weil sie „brutto = netto“ bei den Mitarbeitern ankommen und zugleich die Firmenkasse schonen.
Doch das lässt sich noch toppen: mit Extras, die zugleich der Gesundheit gut tun – und damit auch der Leistungsfähigkeit Ihres Teams.
Welche Möglichkeiten Handwerksbetrieben offenstehen, erklärt Steuerberater André Strunz von der Kanzlei Ecovis in Hannover:
1. Fitnessgutscheine: 44 Euro im Monat
Fitnessgutscheine funktionieren im Prinzip genau wie Tankgutscheine. Sie können Mitarbeitern jeden Monat einen Gutschein bis zu einer Höhe von maximal 44 Euro spendieren, zum Beispiel als Zuschuss für den Sportverein, für einen Besuch im Fitnessstudio oder in einer Wellnessoase. Wichtig: Auf dem Gutschein muss der Verwendungszweck und Betrag vermerkt sein. Warum 44 Euro? Das ist die sogenannte Sachbezugsgrenze. In der Summe dürfen alle Sachzuwendungen, zum Beispiel Fitnessgutschein plus Tankgutschein, den Gesamtbetrag von 44 Euro im Monat nicht überschreiten.
2. Aufmerksamkeiten: Gesunde Ernährung
Eine ausgewogene Ernährung ist wichtig für die Gesundheit. Dazu kann auch der Arbeitgeber beitragen: Speisen und Getränke zum Verzehr im Betrieb darf der Chef seinem Team unentgeltlich überlassen. Wie wäre es zum Beispiel mit Obst, Mineralwasser und Tee zur freien Verfügung? Hier gibt es keine Wertgrenze. „Das sorgt auch für ein angenehmes Arbeitsklima“, berichtet Strunz aus eigener Erfahrung. Wichtig für das Finanzamt: Trennen Sie private und Firmeneinkäufe sauber. Obst für den Betrieb am Samstag zusammen mit den Familieneinkäufen auf einem Beleg? Das wird der Fiskus nicht akzeptieren. Tipp des Experten: Die Einkäufe für das Team erledigt ein Mitarbeiter in der Woche und die Getränke lassen Sie sich gleich in die Firma liefern.
3. Betriebliche Gesundheitsförderung
Bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter können Sie steuerfrei in die Gesundheitsvorsorge Ihres Teams investieren. Das gilt zum Beispiel für Rückenschulungen, Bewegungskurse wie Walking, Kurse für Yoga und andere Entspannungstechniken, Tabakentwöhnung, Ernährungsberatung und sogar Schutzimpfungen gegen Grippe. Wichtig für die Steuerfreiheit ist ein Nachweis des Anbieters, dass das Angebot die gesetzlichen Bedingungen nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt. Keine Rolle spielt es, ob Ihre Mitarbeiter solche Angebote individuell nutzen oder ob Sie ein Gruppenerlebnis für die komplette Mannschaft daraus machen. Wenn Sie wollen, können Sie auch mehr als 500 Euro im Jahr investieren: Die ersten 500 Euro bleiben weiterhin steuer- und abgabenfrei. Die Mitgliedschaft im örtlichen Sportverein ist allerdings nicht förderfähig. Wollen Sie dazu etwas beitragen, gilt die 44-Euro-Grenze im Monat.
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