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Beteiligungskapital

Alternative Mittelständische Beteiligungsgesellschaft

Eine selten genutzte Finanzierungsquelle für das Handwerk bieten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Sie sind die richtige Adresse für Existenzgründer und bestehende Betriebe.

Ob Existenzgründer oder sattelfester Unternehmer: Immer wieder stoßen Handwerker auf Kapital- und Finanzierungsprobleme. Hilfe könnten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) bieten. Hier finden Handwerker Kapitalbeteiligungen zu attraktiven Konditionen, ohne sogleich dem Erwartungsdruck so genannter Risikokapitalgeber unterworfen zu sein. Der Grund: Die MBG sind nicht gewinnorientiert, sondern auf Mittelstandsförderung ausgerichtet.

Kein Vergleich mit Risikokapitalgebern

Mit typischen Anbietern von Risikokapital sind MBG nicht zu vergleichen: Sie vergeben Kapital als typisch stille Beteiligung gegen ein jährliches Entgelt. Die Beteiligung ist auf eine nominale Rückzahlung der Einlage ausgelegt, die MBG verdient nicht am Zuwachs der stillen Reserven des Unternehmens. Ein weiterer Vorteil der Beteiligungsprogramme liegt aus Sicht der Betriebe in der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Zudem werden Sicherheiten geschont, Finanzierungsspielräume erhöht und kompetente Beratungen angeboten.

Schwachpunkte aus Sicht des Handwerks

Häufiges Argument der Handwerker: Sie wollen Herr im Haus bleiben. Zudem betrachten viele Betriebe ein jährliches Beteiligungsentgelt von rund zehn Prozent als zu hoch. Allerdings würden beim reinen Zahlenvergleich geldwerte Vorteile übersehen, die mit den Beteiligungen verbunden seien, meint hingegen Marc-Oliver Lux, Autor einer Studie zur Beteiligungsfinanzierung im Handwerk. Nicht ganz unschuldig an den Vorurteilen seien zudem die MBGs: Die schwache Öffentlichkeitsarbeit der Gesellschaften führe dazu, dass ihre Angebote nur wenig bekannt seien.

Inzwischen machen jedoch Bund und Länder mobil. Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Initiative zur besseren Nutzung von Beteiligungskapital im Mittelstand gestartet und setzt dabei auf mehr Information und Beratung. Auch in Niedersachsen sich die Lage seit Erscheinen der Studie etwas verbessert. Spürbare Wirkung hat nach Aussage des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums eine Senkung der Beteiligungskosten von zehn auf 5,5 Prozent gebracht. Mit dem Programm "Beteiligungsoffensive für niedersächsische Unternehmen und Start-Ups" (B.O.N.U.S) soll diese Quote nun noch weiter erhöht werden.

MBG-Leistungen im Überblick

Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) halten sich mit ihren Leistungen und Entscheidungsverfahren weitgehend an ein einheitliches Raster:

Entscheidungsgrundlage für eine Beteiligung:

Unternehmenskonzept mit Planbilanzen, Rentabilitätsrechnung, Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätsvorschau

wirtschaftliche Verhältnisse und Persönlichkeit des Unternehmers

Stellungnahme der Handwerkskammer

Mitfinanzierung der Hausbank

Art der Beteiligung:

i.d.R. typische stille (Minderheits-)Beteiligungen

Kapitalverwendung:

für Sachanlage-Investitionen

Beteiligungshöhe:

bei Programmen für Existenzgründer in der Regel rund 20.000 bis 150.000 Euro

bei Mittelstandsprogrammen rund 50.000 Euro bis eine Million Euro

für westdeutsche Bundesländer gilt Parität von Eigen- und Beteiligungskapital (1:1-Regel)

Beteiligungskapital nur im Rahmen einer Mischfinanzierung

Sicherheiten:

persönliche Haftung des Beteiligungsunternehmers

keine dinglichen Sicherheiten

Beteiligungen werden durch eine Bürgschaftsbank garantiert

Laufzeit:

10 Jahre in westdeutschen Bundesländern

15 Jahre in ostdeutschen Bundesländern

vorzeitige Rückzahlung teilweise mit Agio - möglich

Beteiligungsentgelt:

keine Exitvergütung, sondern jährliches Entgelt an MBG aus gewinnunabhängigem und gewinnabhängigem Anteil zzgl. Garantieprovision und Bearbeitungsgebühr. Effektivbelastung rund zehn Prozent pro Jahr

Rechenschaftslegung:

i.d.R. quartalweise Berichterstattung (Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Zwischenergebnisse)

Besprechung des Jahresabschlusses

Mitsprache und Beratung:

kein Eingriff in das operative Geschäft

Beratung fast ausschließlich im Finanzbereich

Ausstieg:

MBG ist nicht am Zuwachs stiller Reserven beteiligt. Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit zum Nominalwert

Quellen: MBG-Richtlinien 2002; Lux, Marc-Oliver: Das Beteiligungskapital im Spektrum der Gründungsfinanzierung im Handwerk. Duderstadt 2000.

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