Fast unbemerkt ist ein Passus in das Gesetzeswerk der Steuerreform hineingeraten, der die Steuervorteile der betrieblichen Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung um ein Drittel verschlechtert. Im Klartext: Nach der geplanten Neuregelung des Paragraphen 40b Einkommensteuergesetz soll der Abzug der Pauschalsteuer nicht mehr möglich sein. Sie wird dem steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers zugerechnet. Die Folgen sind eine höhere individuelle Lohnsteuer und eine fühlbare Nettolohnkürzung. Betroffen dürften vor allem Beschäftige kleinerer Betriebe sein, bei denen der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die Aufwendungen für die Direktversicherung zu übernehmen. Die Versicherungswirtschaft fordert nun, den Pauschalsteuersatz wieder auf die ursprüngliche Höhe von zehn Prozent abzusenken.
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