Was tun, wenn ein Azubi oder ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber auf Facebook beleidigt, ohne den Firmennamen zu nennen? Ganz klar ein Grund für eine Abmahnung - und im Wiederholungsfall für eine Kündigung, hat das Arbeitsgericht Bochum entschieden.
In dem behandelten Fall hatte ein Azubi seinen Arbeitgeber auf Facebook unter anderm als "Menschenschinder" und "Ausbeuter" bezeichnet. Die Firma nannte er nicht. Doch der Arbeitgeber entdeckte die Beleidigungen und entließ den Azubi fristlos.
Das Arbeitsgericht gab zwar dem gekündigten Azubi recht, doch nur deswegen, weil in diesem Fall erst eine Abmahnung angemessen wäre.
Das Urteil sei aber kein Freibrief, warnten die Richter. Um eine Beleidigung handele es sich dennoch. Dazu genüge es, dass der Arbeitgeber erkennen kann, dass er gemeint ist.
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(jw)