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Neue EU-Richtlinie

Bessere Zahlungsmoral per Gesetz?

Die Europäische Union plant eine Richtlinie, die Unternehmen und öffentliche Auftraggeber zu mehr Zahlungsmoral zwingt. Bis 2013 müssen die Mitgliedstaaten das zum Gesetz machen.

Bei Rechnungen für Unternehmen soll demnach europaweit spätestens nach 60 Tagen Verzug eintreten. Acht Prozent sollen die fälligen Verzugszinsen betragen, berichtet das Handelsblatt.

Die öffentliche Hand soll ihre Rechnungen binnen 30 Tagen begleichen, in Ausnahmefällen sogar bis zu 60 Tagen.

Die Richtlinie, die das Europaparlament im Oktober verabschieden wird, sieht vor, dass Gläubiger eine Mindestentschädigung von 40 Euro für eine Mahnung erhalten. Sie können laut dem Bericht im Handelsblatt auch eine Entschädigung verlangen, wenn weitere Kosten anfallen.

Derzeit gibt es nach Schätzungen der EU-Kommission in Europa Außenstände von etwa 90 Milliarden Euro. Rund zwei Drittel der unbezahlten Rechnungen entfielen auf die öffentliche Hand, ein Drittel auf private Firmen.

Juristen haben erste Bedenken angemeldet, ob die Richtlinie was bringt. Denn gerade kleine Mittelständler schreckten oft vor der Durchsetzung ihrer Rechte zurück, weil sie um die Geschäftsbeziehungen fürchten.

Im kommenden Jahr kann die Richtlinie in Kraft treten, bis 2013 muss sie dann in allen Ländern Gesetz sein.

Zahlungsmoral per Gesetz? Was halten Sie davon? Machen Sie hier mit bei unserer Umfrage zu dem Thema!

(ja)

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