Nur arbeiten, wenn die Kita offen ist? Das muss der Arbeitgeber nicht erlauben.
Foto: RioPatuca
Nur arbeiten, wenn die Kita offen ist? Das muss der Arbeitgeber nicht erlauben.

Arbeitsrecht

Urteil: Keine besseren Schichten für Alleinerziehende

Weil sie nur während der Öffnungszeiten der Kita arbeiten wollte, zog eine alleinerziehende Mutter vor Gericht. Die Richter sahen den Fall differenziert.

Der Fall: Eine alleinerziehende Verkäuferin in einer Bäckerei beantragte nach ihrer Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit auf 35 Stunden. Gleichzeitig verlangte sie, nur noch montags bis freitags während der Öffnungszeiten der Kita ihrer Zwillinge zu arbeiten. Ihr Arbeitgeber genehmigte die Arbeitszeitverkürzung, lehnte die Verlegung der Arbeitszeit aber ab. Die Frau klagte.

Teilzeitwunsch ablehnen? Das geht nur mit sauberer Begründung

Das Teilzeitgesetz erlaubt Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Dieses Urteil zeigt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber Teilzeitwünsche ablehnen können.
Artikel lesen

Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied im Sinne des Arbeitgebers. Zwar müssten Arbeitgeber bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit nach Möglichkeit auch auf andere Verpflichtungen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Dies gelte indes nicht, wenn betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer dem entgegenstehen.

In diesem Fall sei die von der Klägerin beantragte Festlegung der Arbeitszeit mit dem Organisationskonzept der Bäckerei nicht vereinbar. In der Filiale sei die Arbeit in einem Drei-Schicht-System an sechs Wochentagen zwischen 5.30 und 20 Uhr organisiert. Wenn eine Mitarbeiterin ausschließlich in der Mittelschicht arbeite, müssten andere dies ausgleichen. Doch auch die anderen beschäftigten Mütter hätten ein schutzwürdiges Interesse, Familien- und Berufsleben in Einklang zu bringen. Eine besondere Berücksichtigung der persönlichen Umstände der Arbeitnehmer – in diesem Fall: eine alleinerziehende Mutter von Zwillingen zu sein – sehe das Gesetz nicht vor. Der Fall liegt jetzt beim Bundesarbeitsgericht. (Urteil vom 13.07.2023, Az. 5 Sa 139/22)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Der Hund geht vor: Chef darf Arbeitszeit nicht ändern

Die Sorge für ein Haustier kann wichtiger sein als betriebliche Gründe für Änderungen der Arbeitszeit.
Artikel lesen

Wenn der Teilzeitwunsch in Elternzeit zum Problem wird

Eine Mitarbeiterin geht in Elternzeit. Und der Chef hat auch schon eine langfristige Vertretung eingestellt. Doch als die frischgebackene Mutter nach einigen Monaten die Elternzeit in Teilzeit beantragt, lehnt der Chef ab. Ist das rechtens?
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
„Für den Fall, dass ich nicht aus dem Urlaub zurückkomme“: Was gilt rechtlich, wenn im Testament diese Formulierung steht? Ein Gericht hat das jetzt geklärt.

Recht

Testament für den Urlaub: Gilt es auch bei späterem Tod?

Nur für den Fall, dass im Urlaub etwas passiert, verfasst eine Mutter ihr Testament. Doch sie stirbt erst anderthalb Jahre später. Der Streit ums Erbe landet vor Gericht.

    • Recht
Schlafen statt arbeiten? Das kann Arbeitszeitbetrug sein.

Arbeitsrecht

Faulpelze oder Betrüger? Gericht urteilt über Kündigung

Minderleister sind nicht leicht zu kündigen. Doch wenn die Grenze zum Arbeitszeitbetrug überschritten ist, liegt der Fall eindeutig.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Halten oder Aufnehmen ohne die gezielte Nutzung eines Handys am Steuer ist nicht verboten.

Telefon am Steuer

Handy während der Fahrt umlagern: Ist das erlaubt?

Das Handy in der Hand halten, während man im Auto per Freisprecheinrichtung telefoniert: Ob das gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, musste ein Gericht klären.

    • Recht
Heimlich feiern und dann einen Saustall hinterlassen ist eine schwere Pflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber.

Arbeitsrecht

Heimliches Saufgelage rechtfertigt Kündigung

Nach der offiziellen Firmenfeier ging die Party zweier Kollegen unerlaubt im Betrieb weiter. Das muss sich ein Arbeitgeber nicht bieten lassen, befand ein Gericht.

    • Personal, Personalführung, Recht, Arbeitsrecht