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Foto: handwerk.com

Existenzgründung

Betriebsrisiko Mutterschutz

Existenzgründung oder Familie? Junge Meisterinnen stehen immer wieder vor der Herausforderung, beides unter einen Hut zu bringen. Wie ihnen das gelingt, berichten junge Existenzgründerinnen auf handwerk.com.

"Also geplant war das nicht", beschreibt Claudia Blumenrath ihre Schwangerschaft. Im Jahr 2000 hatte die Sanitär- und Heizungsmeisterin mit ihrem Mann den Betrieb gegründet Ende 2001 war sie schwanger. "Kinder waren immer unser Herzenswunsch, deshalb entschlossen wir uns, das jetzt durchzuziehen." Glücklicherweise hatte sie eine Krankenversicherung mit Krankengeld abgeschlossen. Denn nur so erhält die Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert ist, Mutterschaftsgeld und ist so zumindest kurz vor und kurz nach der Geburt finanziell einigermaßen abgesichert. "Trotzdem ging es mir besser als den meisten anderen Unternehmerinnen", findet die 35-Jährige. "Mein Mann übernahm das Zepter im Betrieb und ich konnte zwei Monate vor der Entbindung schon aufhören zu arbeiten."

Mit dem Junior auf Terminen

Anders Tatiana Knopf-Bauer, Fotografenmeisterin aus Duisburg. Sie hat ihren Betrieb schon 1993 gegründet. 2002 dann kam Sohn Jonas von Mutterschutz keine Spur: "Ich war Samstag morgen noch im Laden, am Abend war mein Sohn geboren", erinnert sich die 36-Jährige. Nach einer Woche fotografierte sie schon wieder: "Ich habe ein Bett im Atelier stehen und nehme Jonas auch mit zu Terminen."

Schwanger meist nach drei bis fünf Jahren

Kein Sonderfall bei Selbstständigen. Christina Völkers aus der Koordinierungsstelle zur Frauenförderung der Handwerkskammer Lüneburg-Stade hat erlebt, dass Frauen den Gang in die Selbstständigkeit und Schwangerschaft sehr genau planen. "Die meisten sind drei bis fünf Jahre selbstständig, bevor sie schwanger werden, damit der Betrieb auf solidem Fundament steht. Doch Schwangerschaft lässt sich auch nicht immer planen".

Eine Studie der Handwerkskammer Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Stadt Duisburg beleuchtete die Problematik "Betriebsrisiko Mutterschutz" näher. Daraus geht hervor, dass Frauen vor allem der wirtschaftliche Aspekt Sorgen bereitet. Nicht nur die eigene Existenz ist durch eine Schwangerschaft gefährdet. Betroffen sind möglicherweise auch Arbeits- und Ausbildungsplätze.

An das Krankengeld denken

Besonders Krankenversicherung, Ausbildung und Kurzarbeit sind kritische Themen: "Wenn die Unternehmerin sich freiwillig gesetzlich versichert, sollte sie auf jeden Fall darauf achten, dass das Krankengeld auch vertraglich abgesichert ist. Privat versicherte Meisterinnen erhalten nur Geld, wenn sie krankgeschrieben werden, erklärt Ulrich Brand, Leiter der Handwerksakademie Düsseldorf. Wenn die Unternehmerin für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit durchsetzen will, muss sie glaubhaft konjunkturelle Einbußen oder Komplikationen der Schwangerschaft versichern.

Verbundausbildung schafft Sicherheit

Auch die Ausbildung kann gefährdet sein. In manchen Branchen wie Frisör-, Dachdecker- oder Elektrohandwerk besteht uneingeschränkte Aufsichtspflicht eines Meisters oder eines Gesellen, der mindestens vier Jahre in leitender Position im Betrieb arbeitet. Bei Kleinstbetrieben ein echter Notfall. "Hier kann eine Verbundausbildung aus der Patsche helfen," meint Anne Kuhlmann, von der Handwerkskammer Düsseldorf. "Allerdings muss diese Vereinbarung schon vor Ausbildungsbeginn abgeschlossen und genehmigt werden."

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