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Dienstwagen: Komplizierte Haftung bei Personenschäden

Dienstwagen: Komplizierte Haftung bei Personenschäden

Ein selbstverschuldeter Unfall mit dem Dienstwagen ist schlimm genug. Ohne Insassenunfallversicherung kann es zusätzliche Probleme geben, da die Kaskoversicherung in einem solchen Fall nicht haftet.

Dienstwagen-Überlassungsverträge regeln normalerweise nur die

Bestimmungen über den autorisierten Fahrer. Nur selten aber

wird festgelegt, wer alles mitgenommen werden kann. Dies aber wird

laut der Fachzeitschrift "Autoflotte" dann zu einem Problem, wenn

für das Fahrzeug keine Insassenunfallversicherung abgeschlossen

ist. Kommt es zu einem selbstverschuldeten Unfall, kann die

Verletzung eines Insassen erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Kaskoversicherung greift in diesen Fällen nicht.

Fährt ein Mitarbeiter mit einem Dienstfahrzeug ohne

Insassenunfallversicherung, muss er sich seines Haftungsrisikos voll

bewusst sein, so die Zeitschrift. Verzichtet der Arbeitgeber aus

Kostengründen auf den Abschluss einer solchen Versicherung, muss er

aus seiner Obhutspflicht dem Mitarbeiter gegenüber auf diese

Versicherungslücke hinweisen. Nur so kann der Fahrer entscheiden,

ob er dennoch gewillt ist, das Haftungsrisiko Mitinsassen gegenüber

zu tragen oder einen schriftlichen Haftungsverzicht vor Antritt der

Fahrt zu fordern.

Eine Ausnahme besteht in folgendem Fall: Kommt es während einer

Dienstfahrt oder auf dem Weg zur Arbeitsstätte zu einem

selbstverschuldeten Unfall, bei der Fahrgäste verletzt werden, besteht

der Versicherungsschutz über die

gesetzliche Unfallversicherung.

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