Dienstwagen-Überlassungsverträge regeln normalerweise nur die
Bestimmungen über den autorisierten Fahrer. Nur selten aber
wird festgelegt, wer alles mitgenommen werden kann. Dies aber wird
laut der Fachzeitschrift "Autoflotte" dann zu einem Problem, wenn
für das Fahrzeug keine Insassenunfallversicherung abgeschlossen
ist. Kommt es zu einem selbstverschuldeten Unfall, kann die
Verletzung eines Insassen erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Kaskoversicherung greift in diesen Fällen nicht.
Fährt ein Mitarbeiter mit einem Dienstfahrzeug ohne
Insassenunfallversicherung, muss er sich seines Haftungsrisikos voll
bewusst sein, so die Zeitschrift. Verzichtet der Arbeitgeber aus
Kostengründen auf den Abschluss einer solchen Versicherung, muss er
aus seiner Obhutspflicht dem Mitarbeiter gegenüber auf diese
Versicherungslücke hinweisen. Nur so kann der Fahrer entscheiden,
ob er dennoch gewillt ist, das Haftungsrisiko Mitinsassen gegenüber
zu tragen oder einen schriftlichen Haftungsverzicht vor Antritt der
Fahrt zu fordern.
Eine Ausnahme besteht in folgendem Fall: Kommt es während einer
Dienstfahrt oder auf dem Weg zur Arbeitsstätte zu einem
selbstverschuldeten Unfall, bei der Fahrgäste verletzt werden, besteht
der Versicherungsschutz über die
gesetzliche Unfallversicherung.