Das Vorhaben der Bundesregierung, Erträge aus Lebensversicherungen zu besteuern, ist gescheitert. Auch in diesem Jahr können Beiträge zu Lebensversicherungen als Sonderausgaben abgesetzt werden, die Auszahlungen bleiben steuerfrei. Für so manchen Verbraucher kommt dieser Beschluss zu spät. Viele hatten den 31. Dezember 1999 als Stichtag im Auge und haben noch kurzfristig einen Vertrag unterzeichnet.
Nicht jeder, der die Police wegen der steuerfreien Erträge abgeschlossen hat, braucht sie auch. Der Bund der Versicherten (BdV) ruft deswegen mit seiner Aktion "Rettet das Versichertengeld" dazu auf, sich per Widerspruch von den Verträgen zu lösen. Laut BdV ist das bis zu einem Jahr nach Zahlung des ersten Beitrages ohne Verlust möglich. Voraussetzung: Der Versicherer hat seinem Kunden vor Vertragsabschluss keine oder nur unzureichende Verbraucherinformationen erteilt. Dem könnte der Versicherer allerdings entgegenhalten, dass seine Verbraucherinformationen den Vorschriften entsprechen.
Richard Sommer, Leiter der Berufsgruppe Versicherungen der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), warnt deshalb davor, die Verträge anzufechten. Der BdV sei nicht bereit, Verbrauchern die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Auch Helmut Müller, Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, betont, dass die Beibehaltung der Gesetze für den Kunden nicht das Recht zur Folge habe, seinen Vertrag aufzulösen. Es gebe aber einige Gesellschaften, die ein solches Recht einzeln mit ihren Kunden vereinbart hätten.
Ob Rücktritt oder Widerspruch: Die Trennung von einem Lebensversicherungsvertrag will gut überlegt sein, denn das kann teuer werden. Eine Kapitallebensversicherung ist kein Steuersparmodell und per se kein gutes oder schlechtes Vorsorgeprodukt. Dagegen lohnt sie sich für:
Sparer, die in der Lage sind, Verträge mit langen Laufzeiten durchzuhalten, denn wer vorzeitig aus seiner Lebensversicherung aussteigt, muss mit Verlusten rechnen.
Sicherheitsbewusste Anleger, denen die renditeträchtige Geldanlage in Aktien oder Fonds zu risikoreich ist; zudem haben leistungsstarke Gesellschaften wie Neue Leben, Debeka oder Hannoversche Leben ihren Kunden in der Vergangenheit regelmäßig Renditen von sieben Prozent und mehr ausgezahlt.
Arbeitnehmer, die die Möglichkeit haben, ihre Lebensversicherung über den Arbeitgeber abzuschließen: Bei einer Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung werden die Versicherungsbeiträge Steuer mindernd vom Bruttogehalt abgezogen und direkt vom Betrieb an den Versicherer überwiesen. Durch den zusätzlichen Steuerspareffekt - für diesen Gehaltsanteil verlangt der Fiskus nur eine pauschale Steuer von 20 Prozent - kann der Kunde eine höhere Rendite erzielen.
Besserverdienende, die ihre Sparerfreibeträge (ab 1. Januar 3000 Mark für Singles und 6000 Mark für Ehepaare) mit anderen Kapitalanlagen ausgeschöpft haben.
Kunden, die die großen Risiken des Lebens wie Tod und Berufsunfähigkeit absichern wollen.