Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Lebensversicherungen

Ende des Policen-Ausverkaufs

Die Besteuerung von Lebensversicherungen ist vorerst vom Tisch. Viele Verbrauchen haben die Policen längst unterzeichnet, und ein Rücktritt kann teuer werden. Doch für manchen Versicherten lohnt sich der Vertrag sogar ...

Das Vorhaben der Bundesregierung, Erträge aus Lebensversicherungen zu besteuern, ist gescheitert. Auch in diesem Jahr können Beiträge zu Lebensversicherungen als Sonderausgaben abgesetzt werden, die Auszahlungen bleiben steuerfrei. Für so manchen Verbraucher kommt dieser Beschluss zu spät. Viele hatten den 31. Dezember 1999 als Stichtag im Auge und haben noch kurzfristig einen Vertrag unterzeichnet.

Nicht jeder, der die Police wegen der steuerfreien Erträge abgeschlossen hat, braucht sie auch. Der Bund der Versicherten (BdV) ruft deswegen mit seiner Aktion "Rettet das Versichertengeld" dazu auf, sich per Widerspruch von den Verträgen zu lösen. Laut BdV ist das bis zu einem Jahr nach Zahlung des ersten Beitrages ohne Verlust möglich. Voraussetzung: Der Versicherer hat seinem Kunden vor Vertragsabschluss keine oder nur unzureichende Verbraucherinformationen erteilt. Dem könnte der Versicherer allerdings entgegenhalten, dass seine Verbraucherinformationen den Vorschriften entsprechen.

Richard Sommer, Leiter der Berufsgruppe Versicherungen der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), warnt deshalb davor, die Verträge anzufechten. Der BdV sei nicht bereit, Verbrauchern die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Auch Helmut Müller, Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, betont, dass die Beibehaltung der Gesetze für den Kunden nicht das Recht zur Folge habe, seinen Vertrag aufzulösen. Es gebe aber einige Gesellschaften, die ein solches Recht einzeln mit ihren Kunden vereinbart hätten.

Ob Rücktritt oder Widerspruch: Die Trennung von einem Lebensversicherungsvertrag will gut überlegt sein, denn das kann teuer werden. Eine Kapitallebensversicherung ist kein Steuersparmodell und per se kein gutes oder schlechtes Vorsorgeprodukt. Dagegen lohnt sie sich für:

Sparer, die in der Lage sind, Verträge mit langen Laufzeiten durchzuhalten, denn wer vorzeitig aus seiner Lebensversicherung aussteigt, muss mit Verlusten rechnen.

Sicherheitsbewusste Anleger, denen die renditeträchtige Geldanlage in Aktien oder Fonds zu risikoreich ist; zudem haben leistungsstarke Gesellschaften wie Neue Leben, Debeka oder Hannoversche Leben ihren Kunden in der Vergangenheit regelmäßig Renditen von sieben Prozent und mehr ausgezahlt.

Arbeitnehmer, die die Möglichkeit haben, ihre Lebensversicherung über den Arbeitgeber abzuschließen: Bei einer Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung werden die Versicherungsbeiträge Steuer mindernd vom Bruttogehalt abgezogen und direkt vom Betrieb an den Versicherer überwiesen. Durch den zusätzlichen Steuerspareffekt - für diesen Gehaltsanteil verlangt der Fiskus nur eine pauschale Steuer von 20 Prozent - kann der Kunde eine höhere Rendite erzielen.

Besserverdienende, die ihre Sparerfreibeträge (ab 1. Januar 3000 Mark für Singles und 6000 Mark für Ehepaare) mit anderen Kapitalanlagen ausgeschöpft haben.

Kunden, die die großen Risiken des Lebens wie Tod und Berufsunfähigkeit absichern wollen.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Hohe Beitragsforderungen der Krankenkassen: Bislang war die Situation für viele Kleinselbstständige laut Bundesverband der Verbraucherzentralen existenzbedrohend.

Politik und Gesellschaft

Krankenkassenbeitrag: So werden Selbstständige jetzt entlastet

Für die Festsetzung von Krankenkassenbeiträgen für freiwillig versicherte Selbstständige gelten neue Regeln. Die Änderungen im Überblick.

    • Politik und Gesellschaft
Bundestagsbeschluss: Ab 1. Juli 2023 steigt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Pflegeversicherung auf 4 Prozent für Kinderlose, Eltern zahlen zwischen 3,4 und 2,4 Prozent.

Personal

Pflegeversicherung: Beiträge sollen zum 1. Juli 2023 steigen

Grünes Licht vom Bundestag für die Pflegereform: Wie viel Versicherte künftig für ihre Pflegeversicherung zahlen, hängt davon ab, wie viele Kinder sie haben.

    • Personal, Unternehmensfinanzierung
Krankengeld wird nur endgültig festgesetzt: Allerdings sind laut Sozialgericht Frankfurt in Ausnahmefällen nachträgliche Korrekturen möglich.

Recht

Krankengeld bei Selbstständigen: Ist eine Korrektur nachträglich möglich?

Freiwillig versicherte Selbstständige können bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Einkommen.

    • Recht
Bundessozialgericht fällt Grundsatzurteil: Es darf nicht zu Lasten der Versicherten gehen, wenn Ärzte die eAU zu spät an die Krankenkasse melden.

Urteil vom Bundessozialgericht

AU-Bescheinigung: Wer muss an die Krankenkasse übermitteln?

Laut einem Urteil hat ein Versicherter Anspruch auf Krankengeld, obwohl seine Krankschreibung verspätet bei der Krankenkasse einging. Das liegt an der eAU.

    • Personal