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Kosten senken

Energiesteuer jetzt erstatten lassen

Handwerksbetriebe mit hohem Energieverbrauch können sich einen Teil der Strom- und Energiesteuer für 2008 jetzt noch erstatten lassen. Antragsfrist: 31. Dezember.

Der Antrag lohnt sich für alle Betriebe des produzierenden Gewerbes, die vom Gesetzgeber festgelegte Verbrauchsgrenzen überschreiten. Dazu können zum Beispiel die Bau- und Ausbaugewerke aber auch Bäcker, Konditoren und Fleischer zählen.

Anträge für 2008 können noch bis zum 31. Dezember 2009 beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Anträge für 2009 sind bis zum 31. Dezember 2010 zu stellen.

Eine Erstattung kommt für Firmen infrage, die 2008 folgende Verbrauchsgrenzen überschritten haben:  

  • Strom: Anteilige Erstattung der Stromsteuer bei einem Verbrauch von mehr 25.000 KWh
  • Heizöl: Erstattung von 16,36 Euro Energiesteuer bei einem Verbrauch von mehr als 12.530 Liter
  • Erdgas: Erstattung von 2,20 Euro Energiesteuer je 1000 kWh bei einem Verbrauch von mehr als 93.180 kWh
  • Flüssiggas: Erstattung von 24,24 Euro Energiesteuer je 1000 kg bei einem Verbrauch von mehr als 8.457 kg

(jw)

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