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Tachographenpflicht verabschiedet

Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen bleiben außen vor

Nach langem Hin und Her hat das EU-Parlament endlich Klarheit bei der Tachographenpflicht geschaffen. Handwerker dürfen bald weiter fahren als bisher – und das ohne ihre Lenk- und Ruhezeiten dokumentieren zu müssen.

Auf einen Blick:

  • Das Europäische Parlaments hat Änderungen bei der Tachografenpflicht verabschiedet. Sie treten am 2. März 2015 in Kraft.
  • Nach neuen ist der digitale Fahrtenschreiber für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen Pflicht. Und die Pflicht greift ab einem Radius von 100 Kilometern um den Betrieb herum.
  • Branchenkennern zufolge brauchen etwa 70 Prozent der Handwerksbetriebe keine Tachografen für ihre Nutzfahrzeuge.
  • Die Pläne, die Tachografenpflicht auch auf leichtere Nutzfahrzeuge auszuweiten sind vom Tisch.
  • Ein Übersicht über die neuen Bestimmungen gibt es auf der Website des ZDH.

Jetzt ist es amtlich: Der Aktionsradius, in dem sich Handwerker mit leichten Nutzfahrzeugen ohne Tachographen auf dem Weg zum Kunden bewegen dürfen, ist von 50 auf 100 Kilometer ausgedehnt worden. Die Pläne, diesen Radius auf 150 Kilometer auszudehnen, sind damit vom Tisch. Doch Vorsicht: Die neuen Regeln greifen erst ab 2. März 2015. Bis dahin bleibt alles so wie es war.

Was sich 2015 bei der Tachografenpflicht ändert

Die Änderungen ab 2015 im Einzelnen:

  • Digitale Fahrtenschreiber sind Pflicht für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen
  • Die Pflicht greift ab einem Radius von 100 Kilometern um den Betrieb herum
  • bis 7,5 Tonnen sind ebenfalls in einem Radius von 100 Kilometern um den Betrieb von der Tachographenpflicht ausgenommen.

Entschieden hat dies das Europäische Parlament Mitte Januar. Für rund 70 Prozent der Betriebe bedeutet die Neuregelung nach Einschätzung von Branchenkennern, dass sie keinen Tachographen in ihren Fahrzeugen nachrüsten müssen.

Mit der Entscheidung geht ein langes politisches Tauziehen vorerst zu Ende. Auf der einen Seite standen dabei die Befürworter härterer Regeln für die Nachweispflicht der Lenk- und Ruhezeiten. Sie hatten und haben vor allem das Transportgewerbe im Fokus und wollen den Fahrern etwas mehr Ruhe in den hammerharten Einsatz hinter dem Steuer bringen. Auf der anderen Seite warnten die Handwerksorganisationen vor der überbordenden Bürokratie gerade für kleine und mittlere Handwerksbetriebe, deren Hauptaufgabe eben nicht der Transport ist.

Bis die Regel in Kraft tritt, wird nun wahrscheinlich noch gut ein Jahr vergehen. Denn erst ein Jahr nachdem die Verordnung im EU-Gesetzesblatt veröffentlicht wurde, bekommt sie ihren rechtlichen Charakter. Und die Veröffentlichung steht noch aus.

Leichte Fahrzeuge bleiben bei Tachografenpflicht außen vor

Vom Tisch sind mit der Neuregelung auch Pläne, die Tachographenpflicht auf leichte Nutzfahrzeuge im Bereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen auszuweiten. Die Befürworter schärferer Regeln hatten auch die vehement gefordert und zunächst sah es auch so aus, als würden die EU-Parlamentarier mitziehen. Durch den jetzt gefassten Beschluss, bleiben aber viele Fahrzeugflotten im Handwerk von der Pflicht zum Nachrüsten der digitalen Fahrtenschreiber befreit.

Wie der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland mitteilt, wird die Neuregelung zukünftig direkt in gleicher Weise in allen Mitgliedsstaaten gelten. Sie bedürfe keiner expliziten Übernahme durch nationale Gesetze mehr.

Dennoch könnten noch begleitende Anpassungen im deutschen Recht notwendig werden, heißt es in Berlin. Denn die Änderungsverordnung enthält auch zahlreiche Neuregelungen hinsichtlich technischer Aspekte. Was sich im Einzelnen genau dahinter verbirgt, soll nun in den kommenden Wochen und Monaten Gestalt annehmen, teilt der Bundesverband weiter mit.

Bis die neue Regelung greift, gelten die bestehenden Regelungen der Fahrpersonalverordnung. Eine gute Übersicht über die einzelnen Bestimmungen bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf seiner Homepage.

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