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Hatte keine „Frauenhände“: Arbeitgeber diskriminiert Bewerber

Ein männlicher Bewerber erhält eine Absage, weil sein Wunschjob „etwas für flinke Frauenhände“ sei. Folge: eine Klage und eine Entschädigungszahlung.

Der Fall: Ein Einzelhandelskaufmann bewirbt sich bei einem Modellauto-Hersteller. Laut Stellenausschreibung sind für den Job unter anderem Fingerfertigkeit und Geschick erforderlich. Kurze Zeit später erhält der Mann eine Absage per E-Mail. „Unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände“, heißt es zur Begründung.

Als der Einzelhandelskaufmann daraufhin Entschädigungsansprüche geltend macht, erhält er eine Einladung zum Probearbeiten. Doch der Termin kam aus verschiedenen Gründen nicht zustande. Schließlich klagt der Bewerber auf Entschädigung. Das Arbeitsgericht Nürnberg entscheidet daraufhin, dass der Bewerber wegen seines Geschlechts benachteiligt worden sei. Der Modellauto-Hersteller sieht die Sache anders und geht in Berufung.

Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz in weiten Teilen. Der Bewerber habe wegen seines Geschlechts eine Absage erhalten. Das hatte der Hersteller im Verfahren zwar bestritten und Fotos von den Händen des Bewerbers vorgelegt, die er im Internet gefunden hatte. Doch anhand dieser Bilder habe er nicht auf die „Fingerfertigkeit“ des Bewerbers schließen dürfen, stellten die Richter klar.

Das Gericht spricht dem Bewerber wegen Diskriminierung eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu: 1,5 Monatsgehälter – also 2.500 Euro. Damit werde er angemessen entschädigt. Zudem reiche dieser Betrag aus, um eine abschreckende Wirkung beim Hersteller zu erzielen. (Urteil vom 13. Dezember 2022, Az.: 7 Sa 168/2)

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