Die erste Mängelrüge ist gelinde gesagt frech #150; der Zimmermeister Henning Marder muss sich trotzdem mit ihr herumschlagen. Ihm wird vorgeworfen, dass er und seine Kollegen im niedersächsischen Wennigsen nicht gut gearbeitet haben, ein Bauträger moniert ganz aktuell #132;schwerwiegende optische Mängel im Anschlussbereich der Dachsparren #147;.
Seltsam: Obwohl Marder die Baustelle sofort inspiziert hat, war von den angeblichen Mängeln nichts zu sehen. Trockenbauarbeiten, die bereits vor mehreren Wochen erledigt wurden, verhinderten die Sicht. Noch seltsamer: Der Bauträger hat sein Anschreiben dreieinhalb Monate zurückdatiert #150; der Poststempel trägt aber das aktuelle Datum. Der Auftraggeber des Bauträgers und frischgebackene Hausbesitzer weiß natürlich nichts von den Mängeln. Er hat die Arbeiten längst bezahlt.
#132;Insbesondere gegenüber gewerblichen Abnehmern #147; sollten Handwerker wehrhaft sein, meint Marder. Private Endverbraucher seien meistens glücklich darüber, dass Aufträge pünktlich und ordentlich erledigt werden. Kritikpunkte würden spontan vorgetragen und genau so spontan erledigt: #132;Nach wenigen Stunden ist der Kunde #150; meistens die Kundin #150; auch wieder zufrieden. #147; Doch Auftraggeber wie der Bauträger in seinem Fall würden sich "einen Handwerker nach dem anderen vornehmen".
In der kommenden Woche werden wir über die Mängel-Erlebnisse eines Tischlermeisters mit der öffentlichen Hand berichten. Welche Mängelrügen wurden Ihnen zugemutet? Schreiben Sie der Redaktion.
(sfk)