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Augenoptiker und Zahntechniker

Gerichte stärken Gesundheitshandwerker

Wenn Krankenkassen oder Ärzte in ihren Domänen wildern, ärgern sich Gesundheitshandwerker. Zwei aktuelle Entscheidungen räumen mit Wettbewerbsverzerrungen auf.

Augenärzte dürfen ihren Patienten nicht ohne hinreichenden Grund eine Brille vermitteln. Das stellt das Oberlandesgericht Celle (OLG) in einer aktuellen Entscheidung klar. Zudem muss die Anpassung einer Brille in einer Arztpraxis Bestandteil einer Therapie sein.

Mit der Entscheidung entspricht das Gericht einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Der hatte den Fall eines Augenarztes aus Niedersachsen zur erneuten Verhandlung nach Celle zurückgegeben. Geklagt hatten die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA).

Die Richter entschieden anhand mehrerer Patientenerklärungen, dass der Arzt mindes­tens einer Patientin ohne hinreichende Gründe eine Brille vermittelt hatte. Das Argument der Patientin: Sie war unzufrieden mit ihrem Optiker.

Urteil mit breiter Wirkung
Künftig darf der Arzt weder Geschäfte mit Brillen machen noch an Optiker verweisen, sagt Stephanie Springer. "Das Urteil wird eine breite praktische Wirkung haben", betont die Sprecherin des OLG. Denn alle anderen Augenärzte müssten befürchten, auf Unterlassung verklagt zu werden.

Udo Timm vom Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) zeigt sich mit der Entscheidung zufrieden. Der Versuch des Augenarztes, in einen anderen Berufszweig hineinzupfuschen, sei nicht hinnehmbar gewesen. "Für uns Optiker ist entscheidend, dass Ärzte Brillen nur anpassen dürfen, wenn dies medizinisch indiziert ist", erklärt der Handwerker aus Hannover. Das sei aber allenfalls bei sehr seltenen starken Schielstellungen der Fall.

Vereinbarungen zwischen Krankenkasse und Dentallabor unzulässig
Zahnersatz war das Thema am Sozialgericht Hannover. Wie die Niedersächsische Zahntechniker-Innung (NZI) mitteilt, hat das Gericht Vereinbarungen zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einzelnen Dentallaboren oder Handelsgesellschaften über die Lieferung von Zahnersatz untersagt.

Konkret ging es in der mündlichen Verhandlung um die AOK Niedersachsen und die Firma Dental­trade GmbH amp; Co. KG, die Zahnersatz aus dem Ausland importiert. Die NZI sah in der Kooperation einen Rechtsverstoß gegen das Sozialgesetzbuch und einen Wettbewerbsnachteil für Dentallabore.

AOK wollte Versicherten "Gutes" tun
Klaus Altmann, Pressesprecher der AOK Niedersachsen betont: "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sobald uns die Urteilsbegründung vorliegt, werden wir unser weiteres Vorgehen darauf abstimmen." Aus sozialpolitischen Gründen habe die Kasse mit insgesamt 14 Anbietern Vereinbarungen geschlossen, bestätigt er. Damit habe sie ihren Versicherten "etwas Gutes" tun wollen, denn aufgrund der hohen Summen in Heil- und Kostenplänen schreckten viele Patienten vor einer Behandlung zurück.

Laut NZI zeigt das Urteil dagegen, "dass die AOK Niedersachsen ihre Marktmacht missbraucht."

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