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Bundestagsbeschluss

Ab dem Sommer droht die Mindestlohnfalle

Arbeitgeber müssen im Sommer gut aufpassen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt – im Juli und noch einmal im Oktober. Wer Minijobber beschäftigt, lebt gefährlich.

Der Bundestag hat heute die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen: Die Lohnuntergrenze soll zum 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigen. Zum gleichen Datum steigt die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro.

Auf Betriebe, die Minijobber zum Mindestlohn beschäftigen, kommt damit Arbeit zu: Sie müssen kontrollieren, ob die bisherigen Arbeitszeiten noch passen und eventuell die Stunden verringern. Wer das nicht macht, riskiert einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz und Ärger mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.  

Dieses Risiko besteht nicht erst im Oktober, sondern schon ab Juli: Denn vor der großen Herbsterhöhung gibt es – quasi zum Warmwerden – vorab schon eine kleinere Finanzspritze am 1. Juli.

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So entwickelt sich der Mindestlohn 2022

Wie viele Stunden Minijobber im Monat arbeiten dürfen, hängt laut Minijob-Zentrale grundsätzlich vom Stundenlohn ab. Durch den gesetzlichen Mindestlohn ergibt sich jedoch eine maximale Arbeitszeit. Für Betriebe kommt erschwerend hinzu, dass der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr insgesamt drei Mal angehoben wird – das hat jeweils Einfluss auf die Arbeitszeit:

  • Die erste Erhöhung gab es zum 1. Januar 2022. Seither liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,82 Euro pro Stunde. So hatte es schon im Sommer 2020 die Mindestlohnkommission der Tarifparteien beschlossen.
  • Zum 1. Juli 2022 steigt die Lohnuntergrenze dann ein zweites Mal, ebenfalls ein Beschluss der Mindestlohnkommission. Der gesetzliche Mindestlohn liegt dann bei 10,45 Euro pro Stunde.
  • Darauf will der Gesetzgeber nun noch einen draufsetzen: Zum 1 Oktober 2022 wird der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben.
  • So viele Stunden dürfen Minijobber 2020 im Monat arbeiten

    Die Minijob-Zentrale hat ausgerechnet, wie sich die durch die stufenweise Erhöhung des Mindestlohns verändert:

  • Seit dem 1. Januar 2022 dürfen Minijobber maximal 45,825 Stunden pro Monat arbeiten.
  • Durch die Mindestlohnerhöhung zum 1. Juli 2022 sinkt die maximale Arbeitszeit auf 43,062 Stunden pro Monat.
  • Ab dem 1. Oktober 2022 ändern sich sowohl Mindestlohn als auch die Minijob-Grenze. Erlaubt sind dann bis zu 43,33 Stunden pro Monat.
  • Warum gibt es 2022 so viele Änderungen?

    2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Seither gibt es die Mindestlohnkommission, die unter anderem aus Vertretern von Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht. Dieses Gremium berät alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns und unterbreitet der Bundesregierung einen Vorschlag. Den setzt die Bundesregierung in der Regel per Rechtsverordnung um. Auf diese Weise kam es auch zu der Mindestlohnerhöhung am 1. Januar 2022. Die Anhebung zum 1. Juli geht ebenfalls auf einen Vorschlag der Mindestlohnkommission zurück.

    Anders sieht es bei der dritten Erhöhung aus: Hier ist die Ampelkoalition bewusst vom bewährten Muster abgewichen. Sie hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der hat nun grünes Licht gegeben.

    Abgeschafft ist die Mindestlohnkommission nicht. Laut Bundesarbeitsministerium sollen der Mindestlohn künftige wieder auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohn-Kommission angepasst werden. Zum 1. Januar 2024 könnte es so die nächste Mindestlohnerhöhung geben.

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