Der Bundestag hat heute die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen: Die Lohnuntergrenze soll zum 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigen. Zum gleichen Datum steigt die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro.
Auf Betriebe, die Minijobber zum Mindestlohn beschäftigen, kommt damit Arbeit zu: Sie müssen kontrollieren, ob die bisherigen Arbeitszeiten noch passen und eventuell die Stunden verringern. Wer das nicht macht, riskiert einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz und Ärger mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Dieses Risiko besteht nicht erst im Oktober, sondern schon ab Juli: Denn vor der großen Herbsterhöhung gibt es – quasi zum Warmwerden – vorab schon eine kleinere Finanzspritze am 1. Juli.
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So entwickelt sich der Mindestlohn 2022
Wie viele Stunden Minijobber im Monat arbeiten dürfen, hängt laut Minijob-Zentrale grundsätzlich vom Stundenlohn ab. Durch den gesetzlichen Mindestlohn ergibt sich jedoch eine maximale Arbeitszeit. Für Betriebe kommt erschwerend hinzu, dass der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr insgesamt drei Mal angehoben wird – das hat jeweils Einfluss auf die Arbeitszeit:
So viele Stunden dürfen Minijobber 2020 im Monat arbeiten
Die Minijob-Zentrale hat ausgerechnet, wie sich die durch die stufenweise Erhöhung des Mindestlohns verändert:
Warum gibt es 2022 so viele Änderungen?
2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Seither gibt es die Mindestlohnkommission, die unter anderem aus Vertretern von Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht. Dieses Gremium berät alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns und unterbreitet der Bundesregierung einen Vorschlag. Den setzt die Bundesregierung in der Regel per Rechtsverordnung um. Auf diese Weise kam es auch zu der Mindestlohnerhöhung am 1. Januar 2022. Die Anhebung zum 1. Juli geht ebenfalls auf einen Vorschlag der Mindestlohnkommission zurück.
Anders sieht es bei der dritten Erhöhung aus: Hier ist die Ampelkoalition bewusst vom bewährten Muster abgewichen. Sie hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der hat nun grünes Licht gegeben.
Abgeschafft ist die Mindestlohnkommission nicht. Laut Bundesarbeitsministerium sollen der Mindestlohn künftige wieder auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohn-Kommission angepasst werden. Zum 1. Januar 2024 könnte es so die nächste Mindestlohnerhöhung geben.
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