Der gesetzliche Mindestlohn soll vom 1. Januar 2021 an bei 9,50 Euro liegen – so lautet die Empfehlung der Mindestlohnkommission. Bis Mitte 2022 hat das Gremium zudem eine stufenweise Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 vorgeschlagen. Das sind die Vorschläge im Detail:
- Zum 1. Juli 2021 soll die Lohnuntergrenze auf 9,60 Euro steigen.
- Zum 1. Januar 2022 ist eine weitere Anhebung auf 9,82 Euro je Arbeitsstunde vorgesehen.
- Und zum 1. Juli 2022 soll der Mindestlohn schließlich auf 10,45 Euro angehoben werden.
Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland. Damals lag er bei 8,50 Euro pro Stunde. Seither ist er mehrfach leicht angestiegen. Die letzte Erhöhung gab es Anfang 2020, seither liegt die Lohnuntergrenze bei 9,35 Euro pro Arbeitsstunde.
Über die Anpassung des Mindestlohns berät die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre und legt eine Empfehlung vor. Diesem Gremium gehören neben dem Vorsitzenden Jan Zilius sechs stimmberechtigte ständige Vertreter an, Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen davon jeweils drei.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, dass er der Bundesregierung vorschlagen will, die von der Mindestlohnkommission empfohlene Anpassung per Rechtsverordnung verbindlich zu machen.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es zum Teil höhere Branchenmindestlöhne, die Betriebe bei der Vergütung ihrer Mitarbeiter beachten müssen. Das gilt zum Beispiel für das Bauhauptgewerbe, im Elektrohandwerk und im Dachdeckerhandwerk.
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