Bundesweite Razzia nach Abmahnwelle: Im Auftrag der Berliner Staatsanwaltschaft durchsuchte die Polizei Räume in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden.
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Recht

Razzia und erste Urteile: Kein Stress mehr mit Google Fonts?

Google-Fonts-Abmahnungen haben 2022 vielen Betrieben zu schaffen gemacht. Doch zuletzt gab es herbe Rückschläge für die Abmahner. Trotzdem sollten Sie sich nicht entspannt zurücklehnen.

Auf einen Blick:

  • Wegen des Verdachts auf Abmahnbetrug und Erpressung von Google-Fonts-Nutzern hatte die Berliner Staatsanwaltschaft eine bundesweite Razzia veranlasst.
  • Im Visier der Ermittler: ein Berliner Rechtsanwalt und dessen Mandant. Die beiden Beschuldigten sollen mehr als 2.400 Abmahnungen verschickt haben.
  • Hintergrund der Abmahnwelle ist ein Urteil: 2022 hatten Richter entschieden, dass die Nutzung der dynamischen Google-Fonts auf Webseiten gegen den Datenschutz verstoßen kann.
  • Auf der sicheren Seite: Fliesenleger Michèl Müller setzt bei der Website auf einen Dienstleister, der sich neben den Inhalten auch um die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben kümmert.
  • Kostenlose Online-Checker: Damit können Handwerker prüfen, ob sie die Schriftart auch auf der Website ihres Betriebs verwenden.
  • Razzia beim Abmahnprofi: Weil er unrechtmäßig mehr als 2.400 Datenschutz-Abmahnungen an die Betreiber kleiner Websites verschickte, bekamen ein Berliner Rechtsanwalt und sein Mandant nun Besuch von der Polizei. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Berlin: Abmahnbetrug und Erpressung von Google-Fonts-Nutzern. Die Beschuldigten hätten eigens für das Abmahngeschäft eine Software entwickelt, die Datenschutzverstöße entdeckte und diese dann gezielt automatisch auslöste – ohne dass je ein Website-Nutzer tatsächlich betroffen war.

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    Warum dynamische Google Fonts abgemahnt werden

    Die Abmahner hatten sich ein Urteil des Landgerichts München zunutze gemacht: Die Richter hatten entschieden, dass die Nutzung der Google-Fonts-Schriftarten gegen den Datenschutz verstoßen, wenn diese bei jedem Website-Besuch dynamisch vom Server des Internetriesen geladen und dabei automatisch und ohne Einwilligung Nutzer-Daten übermitteln werden.

    Das Urteil löste 2022 eine Abmahnwelle aus. Die Männer, gegen die die Berliner Justiz ermittelt hat, forderten in ihren Schreiben 170 Euro von den Abgemahnten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gingen etwa 2.000 Betroffene auf das sogenannte „Vergleichsangebot“ ein und zahlten die geforderte Summe, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die übrigen 420 Abgemahnten erstatteten stattdessen Anzeige – und lösten so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus.

    Erste Urteile zu Google-Fonts-Abmahnungen

    Während das Verfahren in Berlin noch läuft, haben andernorts zwei Gerichte längst gegen Google­-Fonts-Abmahner entschieden. Das Amtsgericht Charlottenburg zum Beispiel zeigte einem Abmahner die Rote Karte, weil er nicht nachweisen konnte, warum und in welcher Höhe ihm ein Schaden entstanden ist.

    Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass Google-Fonts-Abmahnungen nicht möglich sind. Genau das deutet auch die Berliner Staatsanwaltschaft an: Sie teilt mit, dass tatsächlich ein Datenschutzverstoß und somit auch ein Unterlassungsanspruch vorliegen dürfte, wenn die IP-Adresse von Website-Nutzern ohne deren Einwilligung in die USA übermittelt wird.

    Warum dieser Meister bei der Website auf einen Dienstleister setzt

    Fliesenlegermeister Michèl Müller weiß, dass Abmahner gerne nach rechtlichen Fehlern auf Websites suchen, um daraus Profit zu schlagen. Doch der Handwerker aus Oldenburg hat solche Probleme nicht und will sie auch nicht bekommen. Er hat einen Dienstleister beauftragt, der sich um die Website seines Betriebs kümmert: „Im Netz sind rechtlich einfach zu viele Dinge zu beachten und oft kommt es auf kleinste Details an, da müssen einfach Profis ran“, betont der Meister. Das koste zwar Geld, aber diese Ausgaben lohnten sich für ihn in mehrfacher Hinsicht:

  • Er habe eine moderne Website, die mobil optimiert sei.
  • Die Website werde von den Kunden im Netz gut gefunden, da sich der Dienstleister neben den Inhalten auch um die Sichtbarkeit der Seite kümmere.
  • Und er müsse sich keine Sorgen um Abmahnungen machen, weil sich der Dienstleister um die Einhaltung rechtlicher Vorgaben wie zum Beispiel der Datenschutz-Grundverordnung kümmere. 
  • Foto: Berufsfotografin Liesa Flemming „Im Netz sind rechtlich einfach zu viele Dinge zu beachten“, sagt Michèl Müller. Der Meister hat deshalb einen Dienstleister engagiert, der sich um die Website des Oldenburger Handwerksbetriebs kümmert.

    Abmahnrisiko oder nicht? So überprüfen Betriebe ihre eigene Website

    Handwerker, die sich nicht sicher sind, ob sie auf ihrer Website eine dynamische Variante der Google-Schriftarten verwenden, können das selbst prüfen. Einige Handwerkskammern empfehlen dafür Google-Fonts-Checker wie www.sicher3.de und www.54gradsoftware.de. Wer dynamische Google-Fonts nutzt, sollte diese Schriftarten lokal speichern und von dort in den eigenen Internetauftritt einbinden.

    Solche Aufgaben kann natürlich auch ein Dienstleister übernehmen. Michèl Müller jedenfalls hat damit gute Erfahrungen gemacht und kann das Kollegen nur empfehlen: „Ich habe so weniger Stress und kann mich auf mein Handwerk konzentrieren.“

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