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Erkrankung nur vorgeschoben

Große Klappe kostet Lohnfortzahlung

Wer sowieso nicht arbeiten will, hat im Krankheitsfall auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

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16.07.2009

Erkrankung nur vorgeschoben

Große Klappe kostet Lohnfortzahlung

Wer sowieso nicht arbeiten will, hat im Krankheitsfall auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Manchmal kann man als Arbeitgeber den Gelben Schein praktisch schon kommen sehen - lange bevor er tatsächlich eintrifft. Denn für kritische Töne oder ein lautes Wort revanchiert sich so mancher Mitarbeiter mit einer Krankmeldung. Doch manchmal gehen solche Mitarbeiter auch zu weit - und bringen sich damit selbst um die Lohnfortzahlung. So auch ein Arbeitnehmer, der vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz auf Lohnfortzahlung klagte. Der Mitarbeiter hatte nach einem Streit mit seinem Chef den Betrieb verlassen und vor Zeugen verkündet, er wolle in dem Unternehmen nicht mehr arbeiten. Ein paar Tage später schickte er dann eine Krankmeldung. Der Arbeitgeber verweigerte jedoch die Lohnfortzahlung mit der Begründung, dass der Mitarbeiter nicht mehr leistungswillig und die Erkrankung nur vorgeschoben sei.

Das LAG gab dem Unternehmer recht: Die Richter ließen zwar offen, ob der Mitarbeiter tatsächlich krank war. Entscheidend für ihr Urteil war jedoch, dass der Arbeitnehmer vor Zeugen erklärt hatte, er wolle nicht mehr arbeiten. Damit entfalle der Anspruch auf Lohnfortzahlung.

LAG Rheinland-Pfalz:

Urteil vom 20. März 2009, Az. 6 Sa 361/08

(jw)

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