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Rechtsstreit um Schadensersatz

Handbremse nicht angezogen: Muss Mitarbeiter bei Unfall zahlen?

Muss ein Mitarbeiter Schadensersatz zahlen, wenn er beim Parken das Anziehen der Handbremse vergisst? Ein Gericht hat diese Frage geklärt.

Das Anziehen der Handbremse beim Parken sorgt dafür, dass ein Fahrzeug am Hang nicht wegrollen kann. Genau das hat ein Mitarbeiter versäumt und dadurch einen Unfall verursacht. Der Schadensfall landete vor einem Arbeitsgericht.

Der Fall: Ein Mitarbeiter stellt einen Transporter kurz auf einer Straße ab, die rund zehn Prozent Gefälle hat. Weil er die Handbremse vor dem Aussteigen nicht angezogen hatte, rollt das Fahrzeug rückwärts los. Es überquert die Straße, überrollt einen großen Steinblock und kommt daraufhin zum Stehen. Folgen der ungeplanten Rückwärtsfahrt: Achsträger und Stoßdämpfer werden beschädigt. Aus diesem Grund verklagt der Arbeitgeber den Mitarbeiter auf Schadensersatz.

Das Urteil: Zu Recht, entscheidet das Arbeitsgericht Siegburg. Der Mann muss jetzt fast 900 Euro an das Unternehmen zahlen.

Wie das Gericht mitteilt, haften Arbeitnehmer für Schäden, die durch betrieblich veranlasste Tätigkeiten verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall habe der Mitarbeiter den Abrollunfall grob fahrlässig verursacht. Denn dem Arbeitsgericht zufolge hätte er den Transporter zweifach sichern müssen: Durch Einlegen des ersten Ganges sowie durch das Ziehen der Handbremse. Nach Feststellungen des Gerichts habe der Fahrer das aber nicht getan.

AG Siegburg, Urteil vom 11. April 2019, Az.: 1 Ca 1225/18

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