Hohe kriminelle Energie: Mitarbeiter täuscht seinen Arbeitgeber und die Kollegen mit gefälschtem Nachweis.
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Urteil

Impfausweis gefälscht: Arbeitgeber darf fristlos kündigen

Als 3G-Nachweis legt ein Mitarbeiter einen gefälschten Impfausweis bei seinem Arbeitgeber vor und verliert deshalb seinen Job. Zu Recht, sagt ein Gericht.

Der Fall: Als Ende November 2021 wegen der Corona-Pandemie die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft tritt, gibt ein Mitarbeiter einen kopierten Impfausweis bei seinem Arbeitgeber ab. Dem Dokument zufolge verfügt er über vollständigen Impfschutz.

Der Betrieb prüft die Unterlagen und stellt fest, dass ein anderer Mitarbeiter mit der gleichen Impfstoffcharge geimpft wurde – allerdings an einem anderen Tag. Der Arbeitgeber vermutet daher eine Fälschung und hört den Mitarbeiter zu dem Vorwurf an. Im Gespräch verstrickt sich der Mann in Widersprüche und der Arbeitgeber spricht die fristlose Kündigung aus. Daraufhin klagt der Mitarbeiter.

Das Urteil: Das Arbeitsgericht Düsseldorf entscheidet zu Gunsten des Arbeitgebers. Er habe das Arbeitsverhältnis gemäß Paragraf 626 BGB fristlos kündigen dürfen, weil ein wichtiger Grund vorlegen habe.

Das Gericht wertete die Vorlage des gefälschten Impfnachweises als erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Der Mitarbeiter habe durch die Missachtung der gesetzlichen vorgeschriebenen Nachweispflichten die anderen Arbeitnehmer und die Kunden einem „erheblichen Gesundheitsrisiko“ ausgesetzt.

Einer vorherigen Abmahnung bedurfte es in diesem Fall nicht. Der Mitarbeiter habe „ein hohes Maß an krimineller Energie an den Tag“ gelegt, um seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus zu täuschen. Das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber sei daher nachhaltig gestört. (Urteil vom 18. Februar 2022, Az.: 11 Ca 5388/21)

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