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Inkasso: Die Erfolgsaussichten

Inkasso: Die Erfolgsaussichten

Hat ein Inkassounternehmen Erfolg, zahlt der Schuldner die Kosten. Gibt das Inkassounternehmen den Fall erfolglos ab, wird der Gläubiger zur Kasse gebeten. Attraktiv wird das Inkasso für so manchen Betriebe jedoch auch unter anderen Gesichtspunkten.

Hat ein Inkassounternehmen Erfolg, zahlt der Schuldner die Kosten. Gibt das Inkassounternehmen den Fall erfolglos ab, wird der Gläubiger zur Kasse gebeten. Attraktiv wird das Inkasso für so manchen Betriebe jedoch auch unter den folgenden Gesichtspunkten:

Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Inkasso-Unternehmen (BDIU) liegt die Erfolgsquote der Inkassounternehmen bei über 50 Prozent.

Gegenüber der sonst üblichen durchschnittlichen Verfahrensdauer verfügen die Handwerker sehr schnell über einen vollstreckbaren Titel und können entsprechend zügig den Klageweg beschreiten, falls der Gläubiger Widerspruch einlegt.

Wenn auch der Gerichtsvollzieher mangels Masse mit leeren Händen wieder gehen muss, ist der Anspruch des Gläubigers nach BDIU-Angaben durch das Verfahren vor Verjährung geschützt.

Häufig kann die Inkassogebühr dem Schuldner im Prozess als außergerichtliche Mahnkosten in Rechnung gestellt werden.

Einen Überblick zum Thema Inkasso geben die folgenden Artikel:

Inkasso: Das Verfahren

Inkasso: Die Anbieter

Inkasso: Die Kosten

Inkasso: Leserstimmen zum Thema

Ihre Erfahrungen

Und wie sind Ihre Erfahrungen mit Inkassounternehmen? Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral gemacht? Kennen Sie noch andere Wege, säumige Zahler zur Kasse zu bitten?

Sie erreichen uns unter redaktion@handwerk.com oder unter Telefon (05 11) 85 50-24 39 (Jörg Wiebking).

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Wenn Kunden nicht zahlen

Erst Inkasso oder gleich zum Anwalt?

Wenn Handwerker offene Rechnungen eintreiben wollen, haben sie die Qual der Wahl: Inkassounternehmen und Anwälte bieten ihre Hilfe an. Doch wer hat die besseren Erfolgsaussichten? Und welche Variante ist die kostengünstigere?

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