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Bonus von der Krankenkasse?

Kein Abzug bei den Sonderausgaben

Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Doch was passiert, wenn die Versicherung einen Bonus zahlt?

Bonuszahlungen von Krankenkassen mindern nicht den Sonderausgabenabzug. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Nach der seit Januar 2010 geltenden Neuregelung zur Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen seien die Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung für eine Absicherung auf sozialhilfegleichem Versorgungsniveau (Basisabsicherung) in vollem Umfang als Sonderausgaben abziehbar.

Eine Verrechnung mit Erstattungen oder Zuschüssen sei möglich, setze allerdings deren „Gleichartigkeit“ voraus. Zwischen Basisschutz und Bonus sei das nicht gegeben. (Urteil vom 28. April 2015, Az. 3 K 1387/14). Revision beim Bundesfinanzhof ist zugelassen. (jw)

 

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