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Kein Pardon für Langfinger im Betrieb

Diebische Mitarbeiter müssen um ihren Job bangen. Doch ist das wirklich gerecht, gerade wenn es nur um kleine Beträge geht? "Ich kann Arbeitgeber verstehen, die so handeln", sagt Heizungsbaumeister Frank Eilers. Und er hat das Recht auf seiner Seite.

In immer kürzeren Abständen vermelden Medien zurzeit spektakuläre fristlose Kündigungen: Mal geht es um ein paar Pfandbons, mal um etwas Brotaufstrich oder um den Strom, mit dem ein Mitarbeiter sein Handy im Betrieb aufgeladen hat. Die Empörung viele Kommentatoren ist groß: Ungerecht und übertrieben seien die Kündigungen, heißt es häufig. Aber ist das wirklich so einfach?

"Das Vertrauen ist weg"
"Ich kann Arbeitgeber verstehen, die in so einem Fall zur fristlosen Kündigung greifen", sagt Frank Eilers. Selbst hatte der Heizungsbaumeister aus Hude diese Sorge zwar noch nicht, doch für ihn wäre das eine klare Sache: "Das Vertrauensverhältnis wäre dann zerstört." Das wissen seine Mitarbeiter aber auch: "Ich sage jedem bei der Einstellung, dass man mich nach allem fragen kann und wir dann schon einen Weg finden. Aber wer mich beklaut, der bekommt ein Problem." Auch dann, wenn es vielleicht nur um ein paar Schrauben geht oder um etwas Dichtungsmasse? "Ob es um viel oder um wenig geht, würde für mich keine Rolle spielen", betont der Chef eines Fünf-Mann-Betriebs. "Wie soll ich jemandem nach einem Diebstahl noch vertrauen? Woher weiß ich denn, dass es beim nächsten Mal nicht mehr wird oder dass derjenige nicht auch mal beim Kunden oder bei den Kollegen zugreift?" Auf eine Kündigung zu verzichten, das würde für Eilers ständiges Misstrauen und laufende Kontrollen nach sich ziehen. Ein solches Arbeitsklima mag sich der Unternehmer nicht vorstellen - dann lieber eine schnelle Trennung.

Arbeitgeber verstehen bei Diebstahl keinen Spaß
Damit liegt Eilers voll auf der Linie der meisten Arbeitgeber, wie Björn Gaul von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein bestätigt: "Sicher wird man in der Praxis auf eine Kündigung verzichten, wenn man überzeugt ist, dass ein Mitarbeiter nicht wieder so handeln wird. Aber in der Regel kommt es doch zur Kündigung. Bei Diebstahl sind Arbeitgeber nicht zu Spaß aufgelegt", berichtet der Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Köln.

Die Schadenshöhe spielt keine Rolle
Ausgesprochen werde die Kündigung nicht, weil ein Mitarbeiter einen Fehler begangen hat, sondern weil der Arbeitgeber befürchten muss, dass sich das in der Zukunft wiederholen wird. Dabei komme es nicht auf den Wert an, wie das Bundesarbeitsgericht immer wieder in seinen Urteilen feststellt. "Jeder Diebstahl von Arbeitgeber-Eigentum ist ein Kündigungsgrund, egal wie hoch der Schaden ist", betont Gaul.

Abmahnung bringt nichts
Aber täte es nicht auch eine Abmahnung? "Jeder in unserer Gesellschaft weiß, dass man nicht stiehlt und dass man damit sein Arbeitsplatz aufs Spiel setzt", sagt der Jurist. Eine Abmahnung sei daher rechtlich nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll. Das sähen alle Arbeitsgerichte aller Instanzen so, berichtet Gaul. Wenn ein Diebstahl bewiesen ist, gehe es vor Gericht nur noch um die Frage, ob die Kündigung fristlos oder fristgerecht angemessen ist. Das hänge von den Umständen ab: Wie lange ist der Mitarbeiter schon ohne Beanstandungen im Betrieb? Wie alt ist er? Ist er unterhaltspflichtig? Wie sind seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt? "Diese Interessenabwägung muss das Arbeitsgericht vornehmen. Nur in Ausnahmefällen kann die Interessenabwägung zur Unwirksamkeit der Kündigung führen."

Und woran liegt es, dass sich diese Fälle derzeit so häufen? Sicherlich nutzte der eine oder andere Arbeitgeber in der Krise die Gelegenheit, sich auf diesem Weg von einem Mitarbeiter zu trennen, sagt Gaul. "Aber es ist in der Krise nicht mehr geworden. Ob Diebstahl, Spesenbetrug oder Tricksereien bei der Arbeitszeit - das ist alles das Gleiche und hat die Arbeitsgerichte schon immer intensiv beschäftigt." Neu sei nur die gesteigerte Aufmerksamkeit der Medien.

Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema? Halten Sie eine frislose Kündigung bei Diebstahl im Betrieb für angemessen? Schreiben Sie uns einen Kommentar.

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