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Urteil

Kein Urlaubsgeld bei dauerhafter Krankheit

Auch wenn dauerhaft kranke Mitarbeiter Anspruch auf Urlaub haben: Während der Krankheit muss der Arbeitgeber kein Urlaubsgeld auszahlen.

Grundsätzlich verfällt nach neuester Rechtsprechung ein Urlaubsanspruch bei dauerhafter Krankheit zwar nicht. Doch wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, kann ein dauerhaft krankgeschriebener Mitarbeiter ein tariflich vereinbartes Urlaubsgeld erst dann verlangen, wenn er seinen Urlaub nimmt oder sich ersatzweise auszahlen lässt.

Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, dem gemäß Tarifvertrag zusätzlich zum Urlaubsentgelt ein Urlaubsgeld von 60 Prozent des Urlaubsentgeltes zustand. Der Arbeitnehmer war mehr als ein Jahr krank und hatte von seinem Arbeitgeber die Auszahlung des Urlaubsgeldes für diese Zeit verlangt. Das Bundesarbeitsgericht sah jedoch keinen Anlass für diese Forderung: Dem Kläger sei bisher kein Urlaub gewährt worden, zudem bestehe das Arbeitsverhältnis noch. Daher gebe es derzeit noch keinen Urlaubsabgeltungsanspruch.

(bw / jw)

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