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Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht

Kippen die Steuervorteile für Nachfolger?

Betriebsnachfolger kommen bei der Erbschaftssteuer zu gut weg, meint der Bundesfinanzhof. Ob das stimmt, soll das Bundesverfassungsgericht klären. Was bedeutet das für Handwerker?

Harte Kritik am Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz kommt vom Bundesfinanzhof (BFH): Die Steuervergünstigungen verstoßen nach seiner Auffassung gegen die Verfassung und verschaffen Erben von Betriebsvermögen zu große Steuervorteile.

Das Gesetz gilt in seiner jetzigen Fassung seit 2009: Danach kann der Fiskus Erben 85 Prozent der Erbschaftssteuer erlassen, wenn sie den Betrieb fünf Jahre fortführen und Arbeitsplätze weitgehend erhalten. Maßstab dafür ist die Lohnsumme, die in den fünf Jahren 400 Prozent des Ausgangsjahres erreichen muss. Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern sind von der Lohnsummenregel ausgenommen. Bis zu 100 Prozent der Erbschaftssteuer kann sparen, wer den Betrieb sieben Jahre fortführt und in dieser Zeit insgesamt 700 Prozent der Lohnsumme erreicht.

BFH: Zu viele unbegründete Vorteile für Erben
Dem BFH hat dieses Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt (Beschluss vom 27.09.12   II R 9/1). Seine Argumente:

  • Erbschaftssteuer gefährde nicht generell die Fortführung eines Betriebs. Die Höhe müsse sich zumindest am Wert des Erbes und der Leistungsfähigkeit des Erben orientieren.
  • Der Arbeitsplatzerhalt tauge nicht als Argument für die Befreiung, da weit mehr als 90 Prozent aller Betriebe nicht mehr als 20 Beschäftigte hätten und sich in den anderen Fällen die Lohnsummenregelung leicht umgehen lasse.
  • Das Gesetz erlaube es dem Erblasser, private Vermögensgegenstände in den Betrieb zu übernehmen und so der Erbschaftssteuer zu entziehen. Bei entsprechender Gestaltung könnte deren Anteil bis zu 90 Prozent des Betriebsvermögens betragen.

Damit muss sich nun das Bundesverfassungsgericht auseinandersetzen. 



Warum Handwerker trotzdem erst einmal ruhig bleiben sollten, lesen Sie auf der nächsten Seite.

Was kommt auf die Betrieb zu?

Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könne ein bis zwei Jahre dauern, schätzt Matthias Lefarth, Leiter der Abteilung Steuern des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.

Ob dabei Änderungen herauskommen, sei fraglich: "Ich sehe keinen Änderungsbedarf. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Fortführung des Betriebs als wesentliche Verschonungsgründe betont und genau daran knüpft das Erbschaftssteuergesetz an."

Und wenn das Bundesverfassungsgericht nun den Kurs wechselt?
Dann bleibe dem Betrieben immer noch Zeit, sagt Lefarth: "Dann würde das Gericht dem Gesetzgeber Vorgaben machen, aber auch große Ermessensspielräume lassen und zumindest eine ausreichende Frist für Korrekturen setzen." Daher könnten Betriebe das Urteil gelassen abwarten. "Es gibt jetzt keinen Handlungsbedarf", betont Lefarth.

Weitere Infos zum Thema "Erbschaft":


(jw)

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