Dann bin ich eben krank! Wer so droht, riskiert eine fristlose Kündigung.
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Urteil

Kündigungsgrund angedrohte Krankheit: Nur mit Beweis!

Mitarbeitende, die mit Krankheit drohen, um eine Forderung durchzusetzen, liefern einen Kündigungsgrund. Doch in der Beweispflicht steht der Arbeitgeber, stellte jetzt ein Gericht klar.

Der Fall: Ein Logistikunternehmen wollte sich von einem erkrankten Lagerarbeiter trennen und schickte ihm einen Aufhebungsvertrag. Als der Mann nicht unterschrieb, kündigte ihm sein Arbeitgeber verhaltensbedingt. Der Mitarbeiter klagte. Vor Gericht argumentierte der Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter seine Erkrankung vorab angedroht habe. Er habe damit eine Kündigung und eine Abfindung statt des Aufhebungsvertrages durchsetzen wollen, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Das Urteil: Die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln entschieden im Sinne des Mitarbeiters. An sich sei zwar die Androhung einer Erkrankung ein wichtiger Grund, der sogar für eine fristlose Kündigung ausreiche. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob sich der Arbeitnehmer später tatsächlich krank melde.

Der Arbeitergeber aber müsse belegen können, dass der Mitarbeiter tatsächlich eine solche Drohung ausgesprochen habe, betonten die Richter. Im Fall des Lagerarbeiters habe der Arbeitgeber weder eine konkrete Darstellung der Drohung noch einen genauen Zeitpunkt liefern können. Sie erklärten die Kündigung daher für unwirksam. (Urteil vom 30.08.2022, Az. 4 Sa 803/21)

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