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kein Kündigungsgrund

Leere Drohung ohne Folge

Kündigt ein Mitarbeiter im Streit mit dem Chef an, eigenmächtig seinen Arbeitsplatz zu verlassen, dann ist das kein Kündigungsgrund.

Wer mit Arbeitsverweigerung lediglich droht, kann deswegen nicht entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden. Eine Kündigung sei unverhältnismäßig, wenn es der Mitarbeiter bei der Drohung belässt. So wie im Fall eines Arbeitnehmers, der nach einem Streit mit seinem Vorgesetzten angekündigt hatte, er werde mit dem Vorgesetzten kein Wort mehr wechseln und einfach nach Hause gehen, das jedoch nicht in die Tat umsetzte.

Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter dennoch fristlos, unter anderem, weil er die Drohung als versuchte Nötigung betrachte. Das LAG entschied jedoch zugunsten des Mitarbeiters: Die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt. Es sei keine Nötigungsabsicht zu erkennen. Zudem sei die lange Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen - der Mitarbeiter ist seit 14 Jahren in dem Betrieb beschäftigt.

LAG Rheinland-Pfalz:

Urteil vom 5. Dezember 2008, Az. 9 Sa 454/08

(jw)

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