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Urteil

Zwei Mal krank: Wie lange zahlt der Arbeitgeber?

Wenn ein Mitarbeiter im Anschluss an eine Krankschreibung erneut erkrankt, muss der Chef dann doppelt zahlen? Darüber entschied jetzt ein Gericht.

Wer krank wird, hat Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach ist die Krankenkasse zuständig, die Krankengeld auszahlt. Doch was ist, wenn ein Arbeitnehmer sofort danach erneut erkrankt? Verlängert sich dann die Sechs-Wochen-Frist?

Der Fall: Eine Altenpflegerin war wegen einer psychischen Erkrankung rund zweieinhalb Monate krankgeschrieben. Zunächst zahlte der Arbeitgeber ihr Gehalt weiter, dann übernahm die Krankenkasse. Am Ende ihrer Arbeitsunfähigkeit musste sie sich einer geplanten Operation unterziehen, die eine erneute Arbeitsunfähigkeit nach sich zog. Allerdings bekam die Frau weder von ihrem Arbeitgeber, noch von der Krankenkasse Geld. Sie verklagte daher ihren Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie sei wegen eines neuen Leidens krankgeschrieben gewesen und habe deshalb einen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht folgte den Argumenten der Klägerin nicht. Es sei von einem sogenannten „einheitlichen Verhinderungsfall“ auszugehen, so die Richter. Der Arbeitgeber ist danach bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen einer weiteren Krankheit nur zu einer neuen Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn die erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war, bevor die zweite Arbeitsunfähigkeit eintrat. Dies zu beweisen ist nach Ansicht des BAG Sache des Arbeitnehmers. Die Klägerin habe keine entsprechenden Beweise vorgelegt. Sie habe deshalb nur Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2019, Az. 5 AZR 505/18

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