Der Fall: Ein Mann baut eine Scheune zu einem Wohnhaus aus, das er an seine Mutter vermietet. Allerdings kassiert er von ihr nur die Kaltmiete, verzichtet jedoch auf Betriebskosten und Kaution. Stattdessen machte er beim Finanzamt Verluste aus einem Mietverhältnis geltend.
Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat das abgelehnt: Verträge zwischen Familienangehörigen müssten so abgefasst sein, wie sie unter Fremden üblich wären. (Urteil vom 8. März 2012, Az.9 K 9009/08) Konkret bemängelten die Richter eine Reihe von Punkten:
- Der Mietvertrag enthielt keine Vereinbarungen über die Nebenkosten, die auch nie eingefordert wurden.
- Mutter und Sohn hatten jederzeit unabhängig voneinander Zugang zum Haus. Der Sohn habe das Haus offensichtlich gleichberechtigt mitgenutzt, während die Nutzung als Zweitwohnung durch die Mutter nicht bewiesen wurde.
- Die vertraglichen Absprachen seien nie eingehalten worden. Unter anderem habe die Mutter keine Kaution gezahlt und auch nicht vereinbarte Gartenarbeiten durchgeführt.
- Die Wohnung sei laut Mietvertrag unmöbliert vermietet worden, tatsächlich habe der Sohn die Wohnung später jedoch mit eigenen Möbeln ausgestattet.
Die Folge: Der Sohn kann keine Verluste steuerlich absetzen, Stattdessen hält das Gericht dieses Vorgehen für Steuerhinterziehung. Der Mann müsse gewusst haben, dass das Mietverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhalten würde.
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(jw)