Handwerker können für künftige Investitionen bereits zwei Jahre im Voraus 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten abschreiben (Paragraph 7g EStG). Der Bonus wird vom Finanzamt jedoch nur dann gewährt, wenn es sich bei den Investitionen um neue Gegenstände handelt.
Folglich kippten die Beamten bei Fahrzeugen mit einer Tageszulassung bisher den Steuervorteil, weil kein neues Fahrzeug erworben wurde. Doch nun entschied der Bundesgerichtshof (BGH) dass ein als Neuwagen verkaufter, unbenutzter Pkw auch dann noch als fabrikneu zu betrachten ist, wenn er eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist, jedoch im Straßenverkehr noch nie benutzt wurde (BGH, Az. VIII ZR 109/04).
Tipp: Betroffene Unternehmer sollten den Finanzbeamten, der ihre Ansparabschreibung und Sonderabschreibung nach Paragraf 7g EStG als unzulässig verwerfen möchte, auf dieses BGH-Urteil aufmerksam machen.