Erst zu Jahresanfang ist der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk auf 12,25 Euro pro Stunde gestiegen. Jetzt wird er zum Jahreswechsel wieder abgesenkt. Das bedeutet: Vom 1. Januar 2018 an bekommen ungelernte gewerbliche Arbeitnehmer eine Vergütung von 12,20 Euro je Arbeitsstunde.
Anders sieht es künftig bei Facharbeitern aus. Für sie wird 2018 eine neue Lohnuntergrenze eingeführt. Der sogenannte Mindestlohn 2 greift dann für alle Beschäftigten, die einen Gesellenbrief im Dachdecker-, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk aufweisen können.
Laut Einigung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der Industriegewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt (IG Bau) beträgt der Mindestlohn 2 künftig 12,90 Euro. Auch die erste Erhöhung steht schon fest: 2019 sollen gelernte Arbeitnehmer 30 Cent mehr bekommen, der Mindestlohn 2 liegt dann bei 13,20 Euro pro Stunde.
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