Neuer Tarifvertrag: Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk gilt ab 2024 eine neue Lohnuntergrenze.
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Neuer Tarifvertrag: Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk gilt ab 2024 eine neue Lohnuntergrenze.

Politik und Gesellschaft

Dachdeckerhandwerk: Neue Mindestlöhne ab 2024

Die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk sollen zum neuen Jahr steigen, darauf haben sich die Tarifpartner geeinigt. Hier sind die Details.

Ab 2024 steigen die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk. Darauf haben sich die Vertreter des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) verständigt. Der Mindestlohn soll vor dem Hintergrund der anhaltenden Inflation angepasst werden, heißt es in der Mitteilung.

So steigen die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk

Der Mindestlohn 1 – für ungelernte Arbeitskräfte – steigt ab dem 1. Januar 2024 demnach auf 13,90 Euro pro Stunde. Ein Jahr später wird die Lohnuntergrenze um weitere 45 Cent angehoben und beträgt ab dem 1. Januar 2025 14,35 Euro.

Der Mindestlohn 2 – für Mitarbeitende mit Ausbildungsabschluss – steigt ab 1. Januar 2024 um 80 Cent und beträgt dann 15,60 Euro. Noch einmal 40 Cent kommen ab dem 1. Januar 2025 hinzu. Dann soll die Lohnuntergrenze 16 Euro betragen.

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Laut ZVDH sei das Ergebnis von beiden Tarifpartnern fristgerecht angenommen worden. Zudem hätten ZVDH und IG Bau die Allgemeinverbindlichkeit für den Tarifvertrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.

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