Mit dem doppelten Steuerbonus soll sich die Konjunktur beleben: Privatkunden können ab diesem Jahr 20 Prozent von maximal 6000 Euro Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten (vorher 20 Prozent von 3000 Euro) von ihrer Steuerlast abziehen. Allerdings nur, wenn die beauftragten Handwerker bei der Rechnung alle Vorschriften beachten. Worauf es dabei ankommt und wie das in der Praxis funktioniert, zeigt Ihnen unsere Musterrechnung.
(bw)