Wenn Ihr neuer Lehrling in diesem Jahr am Steuer des Transporters sitzt, müssen Sie jetzt scharf aufpassen: Die neue Führerscheinregelung schränkt die Benutzung von schweren Transportern und Anhängern für neu erworbene Fahrerlaubnisse deutlich ein. Mit langer Verzögerung gelten die EU-einheitlichen Führerscheinklassen nun auch in Deutschland.
Zunächst die gute Nachricht: Wer bis einschließlich 1998 den Führerschein der Klasse 3 erworben hat, braucht sich keine Sorgen zu machen: Ein sogenannter Besitzstandsschutz regelt, daß diese Führerscheinbesitzer weiterhin Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren dürfen. Auch das Ziehen eines Anhängers ist wie bisher gestattet. Eine Einschränkung gilt für die Führerscheinbesitzer der Klasse 2. Auch hier gibt es zwar einen Besitzstandsschutz, jedoch muß die Verlängerung Fahrerlaubnis nach dem 50. Geburtstag alle fünf Jahre unter Vorlage eines ärztlichen Attests sowie eines erfolgreich absolvierten Sehtests neu beantragt werden.
Hier die wichtigsten neuen Führerscheine:
Klasse B folgt auf den alten Führerschein Klasse 3. Er reicht bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sowie Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtgewicht. Höhere Anhängergewichte sind mit deutlichen und komplizierten Einschränkungen erlaubt, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen nicht übertrifft und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
Klasse C1 umfaßt Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie Anhänger bis 750 Kilogramm.
Klasse C entspricht im wesentlichen dem früheren Führerschein Klasse 2 und erlaubt Fahrzeuge oberhalb von 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Klasse BE, CE, C1E heißt der entsprechende Anhänger-Führerschein. Erlaubt sind Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht. In der Klasse C1E dürfen Zugfahrzeug und Anhänger zusammen zwölf Tonnen Gesamtgewicht nicht überschreiten.
Wer den Führerschein der Klasse B und BE erwirbt, muß sich wie bisher einem Sehtest unterziehen. Weitergehende Führerscheine erfordern ein ärztliches Attest. Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach muß die Verlängerung unter Beifügung eines Sehtests sowie eine ärztlichen Attests verlängert werden. Bei den Klassen C und CE ist diese Prozedur unabhängig vom Alter sogar alle fünf Jahre erforderlich.
Ein Vorteil der neuen und nicht ganz unkomplizierten Regelung, die EU-weit gilt: Nicht nur der Führerschein der Klasse B, auch die anderen hier aufgeführten Fahrerlaubnisse dürfen bereits mit 18 Jahren erworben werden, während sich das Mindestalter für den abgelösten Führerschein Klasse auf 21 Jahre belief.