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Urteil

Nicht jeder Streit mit dem Chef ist Mobbing

Mobbing im Betrieb ist ein schwieriges Problem. Doch nicht jeder Streit zwischen Chef und Mitarbeiter ist Mobbing, urteilte jetzt ein Gericht.

Wer sich als Opfer von Mobbing durch den Chef fühlt, kann eine Entschädigung verlangen. Doch nicht jeder Streit im Betrieb ist Mobbing, stellte das Landesarbeitsgericht Hamm in einem aktuellen Urteil klar.

Der Fall: Ein Lagerist und sein Arbeitgeber lieferten sich eine jahrelange Auseinandersetzung: Der Mitarbeiter hatte nach einer zurückgenommenen Kündigung eine neue Aufgabe erhalten, der er sich körperlich nicht gewachsen sah. Entsprechend hoch waren seine krankheitsbedingten Fehltage. Der Arbeitgeber wiederum bezweifelte, dass die Arbeit Schuld an den häufigen Fehltagen war, zahlte die Lohnfortzahlung verspätet und schickte den Mitarbeiter zum Medizinischen Dienst. Nachdem das Arbeitsverhältnis mit einen Aufhebungsvertrag endete, verklagte der Lagerist seinen Ex-Arbeitgeber wegen Mobbing auf eine Entschädigungszahlung.

Das Urteil: Die Richter entschieden im Sinn des Arbeitgebers. Nicht jede Auseinandersetzung, Meinungsverschiedenheit oder ungerechtfertigte Maßnahme des Arbeitsgebers verletze die Rechte des Arbeitnehmers. Auch längere Konflikte, die im Arbeitsleben üblich seien, begründeten keinen Entschädigungsanspruch. Der Arbeitgeber überschreite erst die Grenze zum Mobbing, wenn

  •  sein Verhalten bezweckt und bewirkt, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt wird und
  • ein Umfeld geschaffen wird, das durch Einschüchterung, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnet ist.
  • Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

    Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 12. Februar 2021, Az. 1 Sa 1220/20

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