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Recht

Werbung auf Instagram muss eindeutig erkennbar sein

Wer auf Instagram bezahlte Beiträge veröffentlicht, muss sie eindeutig als Werbung kennzeichnen. Ein Hinweis mit dem Hashtag #ad reicht nicht aus, urteilte das Oberlandesgericht Celle.

Der Fall: Die Drogeriekette Rossmann hatte einen 20-jährigen Instagram-Star mit 1,3 Millionen Followern dafür bezahlt, auf Instagram für das Unternehmen zu werben. In dem Post wurde mit dem Hashtag #ad auf die bezahlte Werbung hingewiesen, berichtet das manager magazin. Der Hashtag stand in dem Fall an zweiter Stelle von insgesamt sechs Hashtags.

Das Urteil: Diese Kennzeichnung sahen die Richter des Oberlandesgerichts Celle als unzureichend an. Werbliche Posts auf Instagram müssten „auf den ersten Blick“ erkennbar sein. Das Hashtag #ad sei zwischen anderen Hashtags versteckt gewesen. Damit sei der Beitrag nicht eindeutig als Werbung erkennbar. Deshalb stufte das OLG das Posting als Schleichwerbung ein, berichtet das Magazin weiter.

Die Entscheidung des Gerichts sei nicht anfechtbar. Und die Richter drohten an, dass Rossmann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen müsse, wenn die Drogeriekette erneut „unter Einschaltung Dritter für kosmetische Produkte (…), wirbt, ohne den geschäftlichen Zweck der Werbung für dieses Produkt kenntlich zu machen“. (red)

OLG Celle, Urteil vom 8. Juni 2017, Az. 13 U 53

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