Über den Fall, der vor dem Amtsgericht Laufen (Landkreis Traunstein) verhandelt wurde, berichtet die Passauer Neue Presse (PNP). Danach hat sich der Handwerker "trotz guter Auftragslage" im Jahre 2006 ein eigenes Subunternehmer-System für "drei abhängig Beschäftigte" ausgedacht.
Die Ost-Europäer hätten für einen Stundenlohn von sieben Euro gearbeitet. "Den Job bekamen sie allerdings erst, nachdem sie in Deutschland ein eigenes Gewerbe angemeldet hatten", schreibt die PNP. Offenbar mussten die Arbeiter Rechnungsvordrucke blanko unterschreiben, den Rest habe eine Angestellte des Trockenbauers ausgefüllt: "Erst dann bekamen sie ihr Geld in bar ausbezahlt."
Die Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen "Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt" sei zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Schaden, der den Sozialkassen entstanden ist, müsse der Handwerker jetzt zurückzahlen.
(sfk)