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Urteil

Doppelter Steuerbonus für zwei Haushalte

Ehepaare mit zwei Wohnungen können den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen für jede Wohnung gesondert in Anspruch nehmen. Das meint zumindest das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Wie das erst jetzt veröffentlichte Urteil zeigt, geht aus dem Einkommensteuergesetz nach Ansicht der Richter keine Beschränkung bei der Zahl der Haushalte vor, für die Steuerzahler den Bonus in Anspruch nehmen können. Voraussetzung: Die Haushalte müssen zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Damit würden Betroffenen für jede Wohnung1200 Euro Steuerbonus im Jahr zustehen. Denn 20 Prozent der Handwerker-Arbeitskosten, höchstens jedoch 1200 Euro, können Endkunden jährlich steuermindernd für Modernisierung, Renovierung und Sanierung einer Immobilie geltend machen

Geklagt hatte ein Ehepaar, dem das Finanzamt für seine zwei Wohnungen nur ein einziges Mal den Steuerbonus gewähren wollte.

Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesfinanzhof (BFH).

Tipp: Verweigert das Finanzamt den doppelten Steuerbonus, dann können Betroffene Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zum BFH-Urteil (VI R 60/09) beantragen.

 (jw)

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