Dies geht aus einer Antwort
auf eine Anfrage im Bundestag hervor. Danach muss die EU-Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen bis Mitte Juli
2001 umgesetzt sein. Der Gesetzentwurf werde eine enge Zweckbestimmung für die Verwendung personenbezogener Daten durch Zertifizierungsstellen vorsehen.